Augen- und Körpernotduschen Augen- und Körpernotduschen
Augennotduschen
In Laboren müssen mit Wasser (Trinkwasserqualität) gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich (innerhalb von höchstens 5 Sekunden) erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leichterreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner zur Speisung von Notduschen zulässig. Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nichtmehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen. Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss gegeben sein. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste zu erfassen. Das Spülen muss lang durchgeführt werden, Richtwert sind mindestens 10 Minuten, eine ärztliche Kontrolle des Auges ist unverzüglich durchzuführen.
Bewegliche Augennotduschen mit nur einem Spülkopf sind zulässig. Eine Temperierung des Wassers auf Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur ist wegen der Gefahr der Verkeimung nicht geeignet. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass Wasser nach Möglichkeit nicht längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert und nicht durch Wärmeeinwirkung von außen über Raumtemperatur gebracht wird. Es empfiehlt sich, für flexible Leitungen DVGW-geprüfte Schläuche zu
verwenden. Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Augennotduschen müssen so montiert sein und freigehalten werden, dass sie jederzeit auch von Personen geringerer Körpergröße im Labor rasch erreicht und genutzt werden können.
Körpernotduschen
In Laboratorien müssen mit Wasser (Trinkwasserqualität) gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. Für eine ausreichende und genügend schnelle Dekontamination und für die Löschung von Personenbränden sind bei Labor-Körpernotduschen mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. An Körpernotduschen muss das Stellteil des schnell öffnenden Ventils leicht erreichbar und verwechslungssicher angebracht sein. Die Öffnungsrichtung muss eindeutig erkennbar sein. Das Ventil darf, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Ketten zum Öffnen des Ventils sind nicht zulässig.
Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein, die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Eine Temperierung des Wassers auf Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur ist wegen der Gefahr der Verkeimung nicht geeignet. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass Wasser nach Möglichkeit nicht längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert und nicht durch Wärmeeinwirkung von außen über Raumtemperatur gebracht wird.
Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss ständig gegeben sein. Es kann zum Beispiel hilfreich sein, den Boden unter der Notdusche durch eine auffällige Markierung (schwarz-gelb schraffierte Fläche) gegen Zustellen zu sperren.
Prüfung der Augen- und Notduschen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers durch Inaugenscheinnahme zu beurteilen. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass das Betätigungsventil leichtgängig bleibt und der Duschkopf durchgängig ist. Durch häufigen Wasserwechsel lassen sich zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung vermeiden. Es ist zu empfehlen, Augennotduschen häufiger zu betätigen.