Persönliche Schutzausrüstung zum Augenschutz Augenschutz
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, seine Augen bei der Arbeit zu schützen.
Persönliche Schutzausrüstung kann dabei einen Beitrag leisten zum Schutz vor Gefahrstoffen und Biostoffen, die verspritzen, aber auch gegen optische Strahlen wie Laser oder UV-Licht oder „Verblitzen“ beim Schweißen. Inwieweit das ständige Tragen einer Schutzbrille erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wenn die berufliche Tätigkeit das Tragen einer Schutzbrille erforderlich macht, ist sind Arbeitgebende dafür verantwortlich, dass dieser bereitgestellt wird. Er hat für die Kosten aufzukommen. Sollten Arbeitnehmende eine Korrekturbrille benötigen und über längere Zeit mit Schutzbrille arbeiten müssen, sind ihm die Kosten für eine Schutzbrille mit korrigierten Gläsern in Höhe der einfachsten benötigten Ausführung zu erstatten.
ACHTUNG: Eine normale Korrekturbrille ist kein Augenschutz und kann eine Schutzbrille nicht ersetzen!!!
Wenn Sie nicht sicher sind, ob und ggf. welche Art von Augenschutz Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an uns; wir beraten Sie gerne und können Ihnen auch Muster zur Erprobung zur Verfügung stellen.