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Ersatzstoffe für Gefahrstoffe Ersatzstoffe für Gefahrstoffe

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet zur Substitution von Gefahrstoffen, wann immer diese möglich ist.

§ 9 GefStoffV

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die durch einen Gefahrstoff bedingte Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird.  

  • Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben Arbeitgebende bevorzugt eine Substitution durchzuführen.
  • Der Verzicht auf eine mögliche Substitution ist in der Dokumentation der Gefährdungbeurteilung zu begründen.

Tja, das ist ziemlich eindeutig formuliert. Nicht kann oder soll, wie das früher der Fall war. Die Suche nach Ersatzstoffen für Gefahrstoffe muss immer durchgeführt werden, und das Festhalten an der Verwendung gefährlicher Stoffe muss wohlüberlegt und begründbar sein.

Aber eigentlich sollte es auch im eigenem Interesse liegen, möglichst wenig gefährliche Stoffe zu verwenden. Nur Hasardeure lassen die Gefahr für Leib und Leben völlig außer Acht, die damit verbunden ist, Gefahrstoffe mit besonders unerfreulichen Eigenschaften für Mensch und Umwelt weiterzuverwenden, wenn es ohne allzuviel Aufwand möglich wäre, harmlosere Pendants zu benutzen.

Um Ihnen die Suche nach Ersatzstoffen etwas zu erleichtern, haben wir eine Ersatzstoffliste Chemielabor und eine Ersatzstoffliste Biolabor mit ein paar üblichen Stoffen neben ihren gefährlichen Vettern aufgeführt. Die Listen sind natürlich nicht vollständig, sondern sollten laufend überprüft und ergänzt werden. Für Hinweise und Informationen zu weiteren Ersatzstoffen sind wir daher sehr dankbar.