This page is only available in German.

Universität Doktorarbeit von Patrick Graichen: Universität Heidelberg spricht Rüge aus

14. Februar 2024

Gerügt werden Vorgehens- und Arbeitsweise bei der Erstellung der Dissertation – Prüfung ergibt jedoch keine planmäßige oder systematische Täuschung

Die Universität Heidelberg wird Dr. Patrick Graichen den Doktortitel nicht entziehen, spricht jedoch eine Rüge aus wegen des Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Zu diesem Ergebnis kommt eine abschließende Prüfung und Bewertung der Plagiatsvorwürfe, die seine Doktorarbeit „Kommunale Energiepolitik und die Umweltbewegung. Eine Public-Choice-Analyse der ‚Stromrebellen‘ von Schönau“ betreffen.

Zunächst hatte die für einen möglichen Titelentzug zuständige Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften die Arbeit geprüft. Dabei hat die Fakultät mehrere Übernahmen von Inhalten Dritter festgestellt, die nicht mit den erforderlichen Quellenangaben gekennzeichnet sind. Jedoch konnte sie keine planmäßige oder systematische Täuschung erkennen. „Angesichts der geringen Zahl und des nicht systematischen Charakters der Plagiate wäre ein Titelentzug daher nicht verhältnismäßig“, so das Urteil der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. 

Nach Abschluss der Prüfung durch die Fakultät wurde der Vorgang zur weiteren Bewertung an die Senatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft gegeben. Die Kommission hat ihrerseits eine Prüfung vorgenommen, um eine Empfehlung über eventuell zu treffende Maßnahmen an das Rektorat auszusprechen. 

Wie die Fakultät hat auch die Kommission wörtliche und sinngemäße Übernahmen von Inhalten Dritter ohne die notwendigen Quellenangaben an mehreren Stellen festgestellt. Von einmaligem sorgfaltswidrigem Versehen könne daher nicht die Rede sein. Die wiederholt unrichtige oder fehlende Angabe von Quellen gehe über einfache Fahrlässigkeit hinaus, so die Senatskommission. Sie kommt zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen als grob fahrlässig und als Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis zu bewerten ist. Eine systematische Vorgehensweise im Sinne einer Täuschungsabsicht konnte die Senatskommission jedoch nicht erkennen, so dass sie dem Rektorat empfohlen hat, eine Rüge auszusprechen. Verbunden damit wurde Patrick Graichen aufgefordert, die vorliegende Rüge allen öffentlich zugänglichen Exemplaren seiner Dissertation beizufügen und dies nachzuweisen.

Patrick Graichen hatte die Universität Heidelberg Mitte vergangenen Jahres gebeten, seine Doktorarbeit zu überprüfen, nachdem gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Dissertation der Vorwurf von Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis erhoben worden war.