Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Gefährliche Stoffe müssen sowohl in reiner Form als auch als Mischungen (in Wasser oder miteinander) lesbar, verwechslungssicher und zutreffend gekennzeichnet sein (GefStoffV)
Etiketten auf Originalbehältern der Chemikalienhersteller entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Abfüllung stets den gesetzlichen Vorgaben. Wenn jedoch der Zahn der Zeit (oder die Moleküle ihres Inhalts) sichtbar am Etikett genagt haben, muss über eine Neuetikettierung nachgedacht werden.
Dabei ist die vom Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre kein Freibrief für abenteuerliche Improvisationen, wie man sie bei der Beschriftung von Flaschen, Dosen, Eimern, Gläsern etc. immer wieder vorfindet: Inhalte von Chemikalienbehältern müssen jederzeit identifizierbar sein!
Für eine einheitliche Kennzeichnung selbst befüllter Gefahrstoffgefäße sind in 3 Größen verfügbar, die an der Chemikalienausgabe der Chemischen Institute (INF 270) und im Zentrallager des Theoretikum (INF 367) kostenlos abgegeben werden:
- Typ I (52,5 x 30 mm): für Behälter < 100 ml
- Typ II (70 x 51 mm): für Behälter von 100-1000 ml
- Typ III (105 x 74 mm): für Behälter > 1000 ml
Die dazu passenden Gefahrenpiktogramme nach GHS sind ebenfalls in 3 Größen erhältlich:
Typ I (16 x 23 mm): für Behälter < 100 ml
Typ II (22 x 32 mm): für Behälter von 100-1000 ml
Typ III (46 x 33 mm): für Behälter > 1000 ml
Werden Gefahrstoffe ausschließlich innerbetrieblich verwendet, darf auf die nach GHS eigentlich erforderliche Beschriftung mit allen Gefahrenpiktogrammen, einem Signalwort (Gefahr oder Achtung) sowie den Hazard- und Precautionary-Statements (H- und P-Sätze) verzichtet werden. In diesem Fall genügt die erleichterte Kennzeichnung, bei der auf dem Behälter nur der Name des Gefahrstoffs sowie maximal 3 erweiterte Piktogramme – mit Untertiteln – angebracht werden müssen.
Zusätzlich zu diesen erweiterten Piktogrammen können weitere Informationen vergeben werden, z.B. ob die toxische Wirkung beim Einatmen, Verschlucken oder bei Hautkontakt eintritt oder ob gefährliche physikalische Effekte möglich sind. Auch Forschungssubstanzen mit (noch) nicht bekannten gefährlichen Eigenschaften können (müssen) gekennzeichnet werden.
Neben dieser von Hand durchzuführenden Beschriftung lassen sich Etiketten auch aus dem Gefahrstoffkataster DaMaRIS heraus erstellen. Die von DaMaRIS erzeugten Etiketten erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen von GHS (beinhalten also auch die H- und P-Sätze) und lassen sich direkt auf vorgestanzte Etikettenbögen (z.B. von Zweckform) drucken und sofort verwenden.
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffzubereitungen
Eine Hilfe bei der Einstufung von Gefahrstoffzubereitungen stellt das Berechnungstool GisChem der BG RCI und BG HM dar, mit dessen Hilfe auch mehrkomponentige Gefahrstoffgemische entsprechend der neuen GHS/CLP- Richtlinie korrekt klassifiziert werden können.