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Service Personal Personaladministration für Gast­professuren

Gastprofessor:innen sind ausländische oder auswärtige Wissenschaftler:innen, die während ihres Aufenthalts in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Heidelberg stehen und eine Vergütung von der Universität Heidelberg erhalten sollen. Es gibt auch unvergütete Gastprofessuren. Das Personaldezernat begleitet Gastprofessor:innen von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. 

Dazu gehören insbesondere: 

  • Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen 
  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen an das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
  • Anweisung bzw. Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung

Die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen.

Alle Ansprechpartner:innen

Die Beschäftigung als Gastprofessor:in erfolgt grundsätzlich im Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherungspflicht. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Welcome Centre zu den Visabestimmungen (s. u.).