B. A. und M. Ed. mit Bildender Kunst und Musik
Wer sich für ein Studium mit Berufsziel Lehrer/in an Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik interessiert, studiert in Baden-Württemberg an zwei Hochschulen. Die künstlerische Ausbildung übernehmen die Kunst- bzw. Musikhochschulen. Das zweite Fach wird an einer benachbarten Universität studiert. Im Rahmen von Kooperationen mit der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe und der Hochschule für Musik in Karlsruhe oder der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Mannheim ermöglicht die Universität Heidelberg das Studium des wissenschaftlichen Faches in Kombination mit Kunst bzw. Musik.
An der Universität Heidelberg erfolgt das Studium des wissenschaftlichen Faches entsprechend der jeweiligen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen. Um das Bachelorstudium des wissenschaftlichen Faches auf das Berufsziel Lehrkraft auszurichten, ist es erforderlich, Studienanteile aus dem Bereich der Lehramtsoption zu studieren. Um mit dem M. Ed. abschließen zu können, müssen neben den Fachwissenschaften und den Fachdidaktiken auch die bildungswissenschaftlichen Module studiert werden.
Die Immatrikulation erfolgt zuerst an der Kunst- bzw. Musikhochschule. Mit Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich daher bitte direkt dorthin. Sie erhalten dort auch Informationen zur künstlerischen Eignungsprüfung.
B. A. Studium in Kooperation mit der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
An der Universität Heidelberg müssen folgende Leistungen erbracht werden:
- 74 LP Fachwissenschaften
- 2 LP Fachdidaktik im wissenschaftlichen Fach
- 2 LP Berufsorientierendes Praktikum (BOP 2) im Rahmen der Lehramtsoption: mind. 50 Stunden an frei gewählter Bildungseinrichtung und ein Nachbereitungsworkshop
Weitere im Bachelorstudium vorgesehene Studienanteile der Bildungswissenschaften werden an der Kunstakademie erbracht, inklusive Orientierungspraktikum (dem BOP 1 an der Universität Heidelberg entsprechend) und dessen Vor- und Nachbereitung.
Für die Zulassung zu den Fächern und Fachprüfungen gelten jeweils die Zulassungs- Studien- und Prüfungsordnung der anbietenden Hochschulen und Fächer. Das Studiensekretariat der Kunstakademie hat die Federführung bei Einschreibung, Umschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation der parallel eingeschriebenen Studierenden, und stellt das Bachelor-Zeugnis aus.
Verwaltungskosten und evtl. anfallende Studiengebühren gehen nur an die Kunstakademie Karlsruhe. Beiträge für Studierendenwerk und Verfasste Studierendenschaft müssen evtl. an beiden Hochschulen entrichtet werden.
Masterstudium des wissenschaftlichen Fachs in Kooperation mit der Kunstakademie Karlsruhe
Das Studium des wissenschaftlichen Faches in Kombination mit Kunst wird auch im Rahmen des Master of Education möglich sein. Die Details werden derzeit zwischen den Hochschulen geklärt.
B. A. und M. Ed. Studium in Kooperation mit der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
An der Universität Heidelberg müssen im Bachelorstudium folgende Leistungen erbracht werden:
- 74 LP Fachwissenschaften
- 2 LP Fachdidaktik im wissenschaftlichen Fach
- 6 LP bildungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (Einführung in die Schulpädagogik, 3 LP; Einführung in die Pädagogische Psychologie, 3 LP)
- zwei Berufsorientierende Praktika (BOP1 + BOP 2) samt Vor- und Nachbereitungsworkshops, 6 LP
Weitere im Bachelorstudium vorgesehene Studienanteile der Bildungswissenschaften werden an der Hochschule für Musik und Darstellenden Kunst erbracht.
An der Universität Heidelberg müssen im Masterstudium (M.Ed.) folgende Leistungen erbracht werden:
- 18 LP Fachwissenschaften
- 13 LP Fachdidaktik im wissenschaftlichen Fach
- zwei bildungswissenschaftliche Module ("Pädagogische Psychologie und Personale Kompetenzen", "Wissenschaftsorientierte Reflexion professionellen Handelns") im Umfang von jeweils 6 LP
Studierende der Schulmusik erhalten eine Zugangsberechtigung für das Online-Portal zur Anmeldung für das Schulpraxissemester von der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim.
Weitere im Masterstudium vorgesehene Studienanteile der Bildungswissenschaften werden an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst erbracht. Die Abschlussarbeit wird in der Regel im Fach Musik geschrieben.
Für die Zulassung zu den Fächern und Fachprüfungen gelten jeweils die Zulassungs- Studien- und Prüfungsordnung der anbietenden Hochschulen und Fächer. Studierende schreiben sich parallel an beiden Hochschulen ein. Die Studierendensekretariate informieren sich gegenseitig über Änderungen in Bezug auf Einschreibung, Umschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation der Studierenden. Das Bachelor- und Masterzeugnis wird von der Hochschule Mannheim ausgestellt.
Verwaltungskosten und evtl. anfallende Studiengebühren gehen nur an die Musikhochschule Mannheim. Beiträge für Studierendenwerk und Verfasste Studierendenschaft müssen evtl. an beiden Hochschulen entrichtet werden.
B. A. und M. Ed. Studium in Kooperation mit der Hochschule für Musik Karlsruhe
An der Universität Heidelberg müssen im Bacherlorstudium folgende Leistungen erbracht werden:
- 74 LP Fachwissenschaften
- 2 LP Fachdidaktik im wissenschaftlichen Fach
- 10 LP bildungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen
- zwei Berufsorientierende Praktika (BOP1 + BOP 2) samt Vor- und Nachbereitungsworkshops, 6 LP
An der Universität Heidelberg müssen im Masterstudium (M.Ed.) folgende Leistungen erbracht werden:
- 18 LP Fachwissenschaften
- 13 LP Fachdidaktik im wissenschaftlichen Fach
- 27 LP bildungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen
Studierende der Schulmusik erhalten eine Zugangsberechtigung für das Online-Portal zur Anmeldung für das Schulpraxissemester vom HSE Prüfungsamt.
Die Abschlussarbeit wird in der Regel im Fach Musik geschrieben.
Für die Zulassung zu den Fächern und Fachprüfungen gelten jeweils die Zulassungs- Studien- und Prüfungsordnung der anbietenden Hochschulen und Fächer. Studierende schreiben sich parallel an beiden Hochschulen ein. Die Studierendensekretariate informieren sich gegenseitig über Änderungen in Bezug auf Einschreibung, Umschreibung, Rückmeldung und Exmatrikulation der Studierenden. Das Bachelor- und Masterzeugnis wird von der Hochschule für Musik Karlsruhe ausgestellt.
Verwaltungskosten und evtl. anfallende Studiengebühren gehen nur an die Hochschule für Musik Karlsruhe. Beiträge für Studierendenwerk und Verfasste Studierendenschaft müssen evtl. an beiden Hochschulen entrichtet werden.
Übergangsregelung (Staatsexamen)
Studierende der Bildenden Kunst an der Kunstakademie Karlsruhe oder Musikhochschule Mannheim mit Abschlussziel Staatsexamen/Lehramt am Gymnasium (Aufnahme des Studiums vor SoSe 2015) können noch bis zum 31.07.2025 ein Staatsexamen in einem lehramtsbezogenen wissenschaftlichen Fach mit Abschlussziel Staatsexamen/Lehramt Gymnasium an der Universität Heidelberg ablegen.