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Forschung Großangelegtes Forschungsprojekt: Handbuch des Verwaltungsrechts

19. Februar 2019

Auf zwölf Bände angelegte Gesamtdarstellung nimmt deutsches, europäisches und internationales Recht in den Blick

Zwölf Bände, mehr als 150 Beteiligte und eine voraussichtliche Laufzeit von zwölf Jahren: An einer umfassenden Analyse des deutschen, europäischen und internationalen Verwaltungsrechts arbeitet Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Wissenschaftler an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, in Kooperation mit seinem Kollegen Prof. Dr. Markus Ludwigs von der Universität Würzburg. Für ihr enzyklopädisches Forschungsprojekt „Handbuch des Verwaltungsrechts“ (HVwR) erhielten die beiden Rechtswissenschaftler eine zunächst fünfjährige Förderzusage der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung über 900.000 Euro. 

Handbuch des Verwaltungsrechts

Das geplante Handbuch wird nach den Worten von Prof. Kahl, Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, eine Lücke im rechtswissenschaftlichen Schrifttum schließen. Während im Verfassungsrecht mit dem „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ ein monumentales Referenzwerk vorliegt, fehlt es im Verwaltungsrecht bislang an einer vergleichbaren Gesamtdarstellung. Dem will das HVwR abhelfen und zugleich eine Art „Visitenkarte“ der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Ausland abgeben. Neben der „gesamthaft-repräsentativen Erfassung des in zahlreiche Einzelrichtungen auseinanderströmenden deutschen Verwaltungsrechts“, so die Initiatoren des Projekts“, soll das Handbuch durchgängig auch das Zusammenspiel des nationalen Rechts mit dem internationalen und dem europäischen Recht einbeziehen.

Das Handbuch wendet sich an die verwaltungsrechtliche Praxis und an die Verwaltungsrechtswissenschaft. Es bereitet für die im Öffentlichen Recht tätigen deutschen Juristen, aber auch für interessierte Wissenschaftler in anderen Staaten den Rechtsstoff systematisch auf. Das auf zwölf Bände angelegte Handbuch ist als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von mehr als 150 Professorinnen und Professoren konzipiert. Begleitet wird das Projekt von einem Wissenschaftlichen Beirat, dem acht Hochschullehrer angehören, darunter der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Thomas von Danwitz, und der frühere Bundesverfassungsrichter und Heidelberger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Paul Kirchhof.