FAQ Übergreifende Kompetenzen (BA [50 %])

BA mit Lehramtsoption

Welche Leistungen müssen im Rahmen des Moduls „Übergreifende Kompetenzen“ erbracht werden, wenn der BA mit Lehramtsoption studiert wird?

Bei einem BA-Studium mit Lehramtsoption muss das Modul „Übergreifende Kompetenzen“ genutzt werden, um 20 LP in bestimmten lehramtsbezogenen Lehrveranstaltungen zu erbringen (siehe den entsprechenden Anhang im Modulhandbuch des BA Latinistik bzw. des BA Gräzistik).

 

BA ohne Lehramtsoption

Welche Leistungen müssen im Rahmen des Moduls „Übergreifende Kompetenzen“ erbracht werden, wenn der BA ohne Lehramtsoption studiert wird?

Bei einem BA-Studium von zwei Fächern mit je 50 % ohne Lehramtsoption werden die insgesamt 20 LP des Moduls „Übergreifende Kompetenzen“ (ÜK) durch eine von den Studierenden selbst getroffene Auswahl von Leistungen abgedeckt, wobei jedes der beiden Fächer für die Hälfte des Gesamtkontingents (also für 10 LP) zuständig ist.

In der ÜK-Rahmenrichtlinie der Philosophischen Fakultät (siehe den entsprechenden Anhang im Modulhandbuch des BA Latinistik bzw. des BA Gräzistik) werden die folgenden vier Bereiche unterschieden: Berufsqualifikation (I), Interdisziplinarität (II), Interkulturalität (III), Organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen (IV).

Wichtig: Für die Anerkennung von Leistungen im ÜK-Bereich gibt es fachspezifische Einschränkungen. Man kann also nicht davon ausgehen, dass alle Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis als ÜK-Veranstaltung markiert sind oder die der Rahmenrichtlinie entsprechen, im Rahmen des BA Latinistik oder des BA Gräzistik anerkannt werden können.

Konkret sind bei der Wahl von ÜK-Veranstaltungen für den BA Latinistik (50 %) oder den BA Gräzistik (50 %) die folgenden Einschränkungen zu beachten: Erstens müssen im Rahmen des ÜK-Gesamtkontingents (also im Rahmen der für beide Fächer insgesamt zu erbringenden 20 LP) mindestens drei der vier Bereiche I, II, III und IV vertreten sein. Zweitens kommen aus diesen Bereichen jeweils nur bestimmte Arten von Veranstaltungen in Betracht (siehe dazu den Eintrag zum Modul „Übergreifende Kompetenzen“ im Modulhandbuch des BA Latinistik bzw. des BA Gräzistik).

Es ist ratsam, bereits vor dem Besuch von Kursen abzuklären, ob sie für das ÜK-Segment der Latinistik bzw. Gräzistik geeignet sind. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Fachstudienberatung.

 

Müssen die Leistungen für das Modul „Übergreifende Kompetenzen“ benotet sein?

Die Leistungen müssen nicht benotet sein. Es wird allerdings in jedem Fall eine Prüfungsleistung gefordert, d. h. reine „Sitzscheine“ sind nicht zulässig.

 

Wie werden die Leistungen für das Modul „Übergreifende Kompetenzen“ eingetragen?

Bitte wenden Sie sich für die Eintragung an die Fachstudienberatung. Beachten Sie bitte, dass die Leistungen für den von der Latinistik bzw. Gräzistik verantworteten Anteil (je 10 LP) des Gesamtkontingents erst dann vollständig eingetragen werden können, wenn ersichtlich ist, dass durch das gesamte ÜK-Segment (also durch die insgesamt 20 LP) mindestens drei der vier Bereiche I, II, III und IV (s. o.) abgedeckt sind. (Wenn also beispielsweise die 10 LP für die Latinistik mit Leistungen aus nur einem Bereich gefüllt werden sollen, müssen vorher für das andere Fach Leistungen aus zwei anderen Bereichen eingetragen sein.)

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.11.2024
zum Seitenanfang/up