FAQ Wahlleistungen/Wahlmodul (BA, MEd-Erweiterungsfach)

 

Wie viele Leistungspunkte müssen für das Modul „Wahlleistungen“ (alt: „Wahlmodul“) erbracht werden?

  • BA Latinistik (50 %) und BA Gräzistik (50 %): Nach der aktuellen PO (2023) müssen 5 LP für das Modul „Wahlleistungen“ erbracht werden. Im alten BA (PO 2017 [Latinistik] bzw. PO 2019 [Gräzistik]) müssen für das entsprechende Modul („Wahlmodul“) 8 LP erbracht werden.
  • BA Latinistik (25 %) und BA Gräzistik (25 %): Nach der aktuellen PO (2023) müssen 3 LP für das Modul „Wahlleistungen BA 25%“ erbracht werden. Im alten BA (PO 2017 [Latinistik] bzw. PO 2019 [Gräzistik]) gibt es kein entsprechendes Modul.
  • MEd-Erweiterungsfach Latein (120 LP) und MEd-Erweiterungsfach Griechisch (120 LP): Nach der aktuellen PO (2023) müssen 11 LP für das Modul „Wahlleistungen“ erbracht werden. Nach der alten PO (2018) müssen für das entsprechende Modul („Wahlmodul“) 14 LP erbracht werden.
  • MEd-Erweiterungsfach Latein (90 LP) und MEd-Erweiterungsfach Griechisch (90 LP): Nach der aktuellen PO (2023) gibt es kein Modul „Wahlleistungen“. Nach der alten PO (2018) müssen in Latein (nicht aber in Griechisch) für das entsprechende Modul („Wahlmodul“) 3 LP erbracht werden.

 

Welche inhaltlichen Aspekte müssen bei der Auswahl der Kurse beachtet werden?

Es können sowohl Kurse aus den Bereichen Latein und Griechisch als auch Kurse anderer Fächer gewählt werden. (Ausnahme: Nach der alten PO [2018] können im Erweiterungsfach Latein mit 90 LP für das „Wahlmodul“ nur Kurse aus der Latinistik gewählt werden.) Bei den Kursen anderer Fächer muss der Bezug zur griechisch-römischen Antike klar erkennbar sein. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Fachstudienberatung vor Besuch des jeweiligen Kurses, um Schwierigkeiten bei der Anerkennung zu vermeiden.

 

In welchem Umfang werden Leistungspunkte bei fachfremden Leistungsnachweisen anerkannt?

Es wird die auf dem jeweiligen Leistungsnachweis angegebene Punktzahl eingetragen, auch wenn die Punktevergabe nach Kriterien erfolgt, die von denen des Seminars für Klassische Philologie abweichen.

 

Müssen die Leistungsnachweise benotet sein?

  • BA: Ein Leistungsnachweis muss benotet sein, die anderenkönnen unbenotet sein. Es ist aber bei jedem Leistungsnachweis eine Prüfungsleistung erforderlich, d. h. reine „Sitzscheine“ können nicht anerkannt werden.
  • MEd-Erweiterungsfach: Es genügen unbenotete Leistungsnachweise. Es ist aber bei jedem Leistungsnachweis eine Prüfungsleistung erforderlich, d. h. reine „Sitzscheine“ können nicht anerkannt werden.

 

Können Leistungsnachweise, die bereits an anderer Stelle (beispielsweise in einem anderen Fach) eingetragen sind, zusätzlich für das Modul „Wahlleistungen“ (alt: „Wahlmodul“) eingetragen werden?

  • BA: Nein, eine doppelte Eintragung von Leistungsnachweisen ist nicht möglich.
  • MEd-Erweiterungsfach: Ja, eine doppelte Eintragung von Leistungsnachweisen ist unter Umständen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.11.2024
zum Seitenanfang/up