FAQ Verlängerung der Regelstudienzeit für das Nachholen des Graecums/Latinums (BA)
Kann die Zeit, die ich für das Bestehen des Graecums bzw. Latinums benötige, auf die Regelstudienzeit angerechnet werden?
Für Studierende der Gräzistik und/oder Latinistik, die das Graecum bzw. Latinum nicht durch die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können und die entsprechenden Sprachprüfungen daher im Studium nachholen müssen, können bei der Bestimmung der Regelstudienzeit pro Sprache zwei Semester unberücksichtigt bleiben.
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Letzte Änderung:
14.11.2024