Wechsel in die neue Prüfungsordnung
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
[Stand: 23. Juli 2023]
Mit dem Sommersemester 2023 endet die Übergangsfrist, in der noch nach der alten Prüfungsordnung studiert werden kann. Auch wird das neue Campusmanagementsystem heiCO die Studienleistungen nur für Fälle der neuen Prüfungsordnung (PO 2020) verarbeiten. Wenn Sie das Studium der Europäischen Kunstgeschichte vor Juli 2020 begonnen haben und noch nach der alten Prüfungsordnung studieren, gilt folgendes: Im August/September 2023 werden alle noch der alten Prüfungsordnung zugerechneten Konten im HIS-POS/LSF auf die neue PO umgestellt. Was sich dadurch ändert und wie Ihre bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden, erfahren Sie hier unten.
Wer sein Studium im Laufe des Sommersemesters 2023 abschließen wird, kann dies noch nach der alten PO tun und ist von diesen Änderungen nicht betroffen. Sie/er muss dann aber der Umstellung auf die neue PO bis zum 7. August 2023 widersprechen (per Mail an Frau Ziegler) und dann bis spätestens November 2023 die Abschlussprüfung im Gemeinsamen Prüfungsamt anmelden.
Informationen zur Übertragung der Studienleistungen in die neue Prüfungsordnung
Eine Strukturübersicht über die Änderungen von der alten zur neuen PO (2020) finden Sie hier. Wichtigste Änderungen sind Vorlesungsprüfungen in den Modulen EW und VT in allen Studiengängen sowie die Verpflichtung zum Besuch der Tutorien „Methoden der Kunstgeschichte“ und „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“ im BA 75%. Dafür sind in den Modulen VK und ÜK2 (im BA 75%) bzw. EG (im MA) nun weniger LP gefordert.
Für die Übertragung der Leistungen in die neuen PO gelten folgende Regeln:
- Alle bisher verbuchten Studienleistungen werden übertragen.
- Überzählige LP aus den Modulen EG, VT, VK und ÜK werden für bereits besuchte Vorlesungen in den EW- und VT-Modulen übertragen, um auf die dort nun erforderlichen je 3 LP zu kommen.
- Sollten diese überzähligen Punkte nicht reichen, muss für die noch offenen Vorlesungen jeweils eine kleine Ausgleichsleistung erbracht werden, z. B. Paper von ca. 1,5 S. (Dazu erhalten Sie Informationen nach beantragter Umstellung.)
- Das seit der neuen PO im BA 75% verpflichtende Methodentutorium muss nachgeholt werden (bzw. das Tutorium „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“, wenn Sie dieses mit dem Tutorium „Methoden der Kunstgeschichte“ ersetzt hatten).
Ablauf der Umstellung
Im August und September 2023 werden alle noch der alten Prüfungsordnung zugerechneten Konten im HIS-POS/LSF auf die neue PO (2020) umgestellt.
Frau Ziegler informiert Sie dann, wenn noch Punkte für geprüfte Vorlesungen fehlen. Sie teilen daraufhin bitte mit, zu welchen Vorlesungen Sie ein Paper abgeben wollen. Reichen Sie dieses Paper (ca. 1,5 Seiten, entweder ein Gesamtfazit der Vorlesung oder die Zusammenfassung eines Vorlesungsteils) per E-Mail bei der Lehrperson der Vorlesung ein. Sie erhalten nach Überprüfung der Einreichung eine Bestätigung per E-Mail, die als Kopie an Frau Ziegler gehen soll.
Wenn so alle fehlenden Vorlesungspunkte bestätigt sind, erfolgt die Umstellung Ihres Datensatzes im LSF auf die neue PO. Sollte eine Anmeldung zur Prüfung nicht übertragen werden, kann diese Lehrveranstaltung anhand eines Leistungsnachweises (Schein) durch Frau Ziegler nachträglich verbucht werden.