Übergreifende Kompetenzen

Übergreifende Kompetenzen / Visuelle Kompetenzen

Wichtige Hinweise zu ÜK 2 und VK

  1. Bevor Sie Detailfragen stellen, ist es hilfreich, dass Sie zuerst die FAQs lesen sowie die ÜK 2-Rahmenrichtlinien. Viele Fragen werden hier schon geklärt und Sie sparen sich und mir Zeit.
  2. Falls Sie eine konkrete Lehrveranstaltung in ÜK 2 oder VK angerechnet bekommen wollen, senden Sie mir bitte immer den LSF-Link zur Veranstaltung mit.
  3. Bitte ausgefüllten ÜK 2-Laufzettel mitbringen, wenn die erforderlichen LP (ÜK2: BEK75=14LP, BEK50=10LP) erreicht sind, d.h. bitte kommen Sie nicht wegen jeder Anrechnung extra, dasselbe gilt für den VK-Laufzettel (VK: BEK75=10LP insgesamt erforderlich).
  4. Bitte bringen Sie (Im Idealfall) alle ÜK2 Scheine in der Reihenfolge vorsortiert mit, in der Sie sie auf dem ÜK Formular selbstständig inklusive aller Daten eingetragen haben.
  5. Bringen Sie für VK je ein ausgefülltes VK-Formular pro Veranstaltung mit. Falls Dozenten auf anderen, externen Formularen unterschrieben haben, bringen Sie dennoch pro Veranstaltung ein VK-Formular mit, wo Sie selbstständig die Daten aus den externen Scheinen in die VK-Vordrucke übertragen. Ich hefte die externen Scheine dann an die VK-Formulare und unterschreibe sie.

Überblick

Im Modul Übergreifende Kompetenzen (ÜK) können Leistungen aus folgenden vier Bereichen anerkannt werden: Berufsqualifikation, Interdisziplinarität, Interkulturalität sowie organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen. Hierzu zählen auch Kurse des Sprachlabors, des Zentrums für Studienberatung und Weiterbildung, sowie Kursangebote der Universitätsbibliothek oder des Rechenzentrums (bis zu einem Umfang von 10 LP).

Bitte lesen Sie die Rahmenrichtlinien aufmerksam durch, hier werden bereits die meisten Fragen detailliert beantwortet. Bevor Sie Detailfragen an Herrn Hoff stellen, lesen Sie bitte auch die FAQ durch.

Sie können die für den ÜK-Pool zur Verfügung gestellten Lehrveranstaltungen direkt über LSF elektronisch abrufen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Philosophischen Fakultät.

Angerechnet werden kann in ÜK2 die Veranstaltung von Erik Jayme zu Kunstrecht (Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht),sowie ausgewählte Veranstaltungen der PH Heidelberg:

  1. Künstlerisch-praktische Übungen u.a. zu Zeichnung, Malerei, Druckgrafik, Fotografie, Video, Bildhauerei, Performance (3 LP)
  2. Fachdidaktische Seminare / Hauptseminare (3-5 LP)
  3. Formate der Kunstvermittlung (3 LP; PH / Heidelberger Kunstverein)
  4. Künstlerisches Projekt (4 ECTS)

Studierende des IEK, die (angeleitet vom Zephyr) pro Ausstellung im Zephyr 1-2 Führungen für Studierende anbieten, erhalten dafür inkl. Vorbereitung in Form des verschriftlichten Führungskonzeptes sowie Berichtes von 3-5 Seiten Länge 3LP.

Anerkennung

Bitte tragen Sie Ihre im ÜK2-Segment erbrachten Leistungen selbständig in dieses Formular ein. Sobald Sie die erforderliche Gesamtpunktzahl (nach alter PO: BEK75=14LP, BEK50=10LP ; nach PO2020: BEK75=11LP, BEK50=10LP) absolviert haben, kann die Anerkennung gesamthaft in der Sprechstunde des/der ÜK-Beauftragten erfolgen.

Bitte bringen Sie alle ÜK2 Scheine in der Reihenfolge vorsortiert mit, in der Sie sie auf dem ÜK Formular selbstständig inklusive aller Daten eingetragen haben.

Ansprechpartnerin

Franziska Wenig
Institut für Europäische Kunstgeschichte
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seminarstraße 4
69117 Heidelberg
+49 (0) 6221 - 54 3553

 

 

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 30.09.2024
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