Haus- und Abschlussarbeiten

Informationen zum Verfassen schriftlicher Arbeiten

Informationen zu Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie folgende verbindliche Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe einer Abschlussarbeit (B.A. & M.A.). Bachelor- und Masterarbeiten müssen jeweils digital (PDF-Datei) eingereicht werden. Die Datei schicken Sie bitte per E-Mail an das Gemeinsame Prüfungsamt (Bachelorarbeit: an gpa-ba@uni-heidelberg.de; Masterarbeit: an gpa@uni-hd.de). Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Prüfungsamtes.

Verbindliche Erklärung

Der untenstehende Text ist den jeweiligen Leistungsnachweisen ausgefüllt beizufügen.

Erklärung über eigenständige Leistungen und Nutzung KI-basierter Hilfsmittel bei Prüfungsleistungen

  1. Eigenständigkeitserklärung

    Hiermit versichere ich, dass ich die Prüfungsleistung: ________________________ 


    (Art und Titel der Prüfungsleistung)

    1. selbständig angefertigt habe und
    2. keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.
    3. Sämtliche wörtlichen oder sinngemäß übernommenen Textstellen habe ich als solche kenntlich gemacht.

    ____________________________________________________________________
    Ort, Datum, Unterschrift

     

  2. Angaben zu verwendeten KI-basierten elektronischen Hilfsmitteln

    Falls im Zuge der Erstellung dieser Prüfungsleistung KI-basierte elektronische Hilfsmittel verwendet wurden, ist zur Dokumentation der verwendeten Hilfsmittel ein besonderer Anhang hinzuzufügen, der eine Liste und Beschreibung aller verwendeten KI-basierten Hilfsmittel enthält. Der besondere Anhang zur Dokumentation der verwendeten Hilfsmittel muss folgende Kriterien erfüllen:

    1. Auflistung der Arbeitsschritte, in denen KI-basierte Hilfsmittel in der vorliegenden Arbeit eingesetzt wurden (z. B. „Erstellung der Gliederung“)
    2. Nennung der Kapitel und Abschnitte der vorliegenden Arbeit, in denen die KI-basierten Hilfsmittel eingesetzt wurden.

    Der Gebrauch dieser Hilfsmittel inklusive Art, Ziel und Umfang des Gebrauchs wurde mit dem*r betreffenden Prüfer*in ______________________ abgesprochen.

    Mir ist bewusst, dass insbesondere der Versuch einer nicht dokumentierten Nutzung KI-basierter Hilfsmittel als Täuschungsversuch entsprechend der Prüfungsordnung zu werten ist:

    „Versucht die zu prüfende Person das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.“


    ____________________________________________________________________

    Ort, Datum, Unterschrift

Seitenbearbeiter: bbsd
Letzte Änderung: 19.03.2024
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