Arbeiten & Forschen in Heidelberg Arbeitsvertrag an der Universität

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als wissenschaftlich Beschäftigte:r an der Universität Heidelberg arbeiten möchten, nehmen Sie zunächst persönlich mit dem gewünschten Institut oder Einrichtung Kontakt auf. Ihr Fachbereich wird die Personalabteilung über Ihre Einstellung informieren und Ihre Unterlagen weiterleiten. Die Personalabteilung der Universität ist für Arbeitsverträge und weitere Personalangelegenheiten zuständig. Bitte beachten Sie, dass die Medizinische Fakultät Heidelberg und die Medizinische Fakultät Mannheim jeweils über eine eigene Personalabteilung verfügt.

Wissenschaftler, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen in der Regel Steuern und Sozialabgaben zahlen. Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung automatisch von Ihrem Gehalt abgebucht.

Links

Stellenmarkt

Offene Stellen an der Universität werden auf der Homepage der Universität veröffentlicht.

Personalabteilung

Weitere Informationen zur Beschäftigung an der Universität Heidelberg finden Sie auf der Homepage der Personalabteilung.

Beschäftigte aus Drittstaaten

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Hierzu muss vor der Einreise ein entsprechendes (Arbeits-)Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimat- oder Aufenthaltsland beantragt werden.

Beschäftigte aus privilegierten Staaten

Staatsangehörige von Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und der USA können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Sofern Sie unmittelbar nach der Einreise Ihre Tätigkeit aufnehmen wollen, empfehlen wir Ihnen bereits im Heimatland ein Visum zu beantragen.