Vortrag: Menschenrechte strafrechtlich schützen
11. Mai 2017
Über die Entstehung des Konzepts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit spricht Privatdozentin Dr. Kerstin von Lingen im nächsten Vortrag des Studium Generale, zu dem die Universität Heidelberg am Montag, 15. Mai 2017, einlädt. Die Historikerin beleuchtet in ihrem Beitrag, unter welch schwierigen Vorzeichen der Durchbruch des humanitären Völkerrechts und mit ihm der Menschenrechte gelang. Die Veranstaltung mit dem Titel „Menschenrechte strafrechtlich schützen – die Genese des Konzepts von ‚Crimes against Humanity‘“ findet in der Aula der Neuen Universität statt und beginnt um 19:30 Uhr.
Wie die Referentin erläutert, ist die Debatte um Menschenrechte eng verwoben mit der Genese des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts, also der Idee, dem Krieg Regeln aufzuzwingen. Das Konzept der „Crimes against Humanity“ wurde erstmals 1945 vom Internationalen Gerichtshof in Nürnberg angewendet. Weitgehend unbekannt ist jedoch, dass diese Konzepte nicht neu waren. Vielmehr bilden sie, so Dr. von Lingen, den Schlusspunkt von Debatten, die über fast hundert Jahre geführt wurden. In ihrem Vortrag wird die Wissenschaftlerin insbesondere auf die Vorgeschichte sowie die Protagonisten und Vordenker dieser juristischen „Erfolgsgeschichte“ eingehen. Kerstin von Lingen leitet eine Nachwuchsgruppe zum Thema Kriegsverbrecherprozesse in Asien am Exzellenzcluster „Asien und Europa im globalen Kontext“ der Ruperto Carola.
Das Studium Generale ist eine Veranstaltungsreihe der Universität Heidelberg, die sich an alle Mitglieder der Universität und die interessierte Öffentlichkeit wendet. Die Vorträge eines Semesters stehen unter einem gemeinsamen Rahmenthema, das von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen aus der Sicht ihrer Disziplin behandelt wird. Im Sommersemester 2017 setzen sich die Referenten mit der Frage „Menschenrechte – für wen?“ auseinander. Die Reihe, in der noch sechs weitere Veranstaltungen folgen, läuft bis zum 10. Juli 2017.