Über die zentralen Fonds
Verteilung der zentralen Mittel 2009 - 2012 *
Zentraler Fonds
Zum Sommersemester 2009 wurde ein Zentraler Fonds Studiengebühren eingerichtet. Zwanzig Prozent der Einnahmen aus Studiengebühren fließen in diesen Fonds. Investitions- und Studierendenfonds wurden geschlossen und ihre Salden in den Zentralen Fonds Studiengebühren überwiesen. Der Administrative Fonds wird nicht mehr direkt aus den zentralen Studiengebühreneinnahmen finanziert, sondern aus dem Zentralen Fonds. Der Administrative Fonds dient in erster Linie der Unterstützung der zentralen Serviceeinrichtungen wie Universitätsbibliothek (UB), Universitätsrechenzentrum (URZ), Zentrales Sprachlabor (ZSL), Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) und Zentrale Studienberatung (ZSB). Zudem werden Projekte in der Lehre, dringliche Anschaffungen oder Baumaßnahmen gefördert, die den Studierenden zugute kommen, und nicht aus dem Budget des jeweiligen Antragsstellers finanziert werden können. Die Mittelvergabe erfolgt wettbewerbsorientiert im Antragsverfahren. [Mehr...]
(*) Senatsbeschluss vom 18.11.2008
Verteilung der zentralen Mittel 2007 - 2009 **
Investitionsfonds
Es wird ein zentraler Investitionsfonds für die „Fächer“ mit einem Volumen von bis zu 500.000 Euro/Jahr, maximal aber 2 Prozent der der Universität verbleibenden Gebühren eingerichtet. Dieser Investitionsfonds soll den „Fächern“ größere dringende Anschaffungen ermöglichen ohne dafür die laufenden Ausgaben zu kürzen oder lange Ansparzeiten zu benötigen. Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich nach Dringlichkeit und im Wettbewerb. Es handelt sich um zusätzliche Zuwendungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Empfehlung zu den Anträgen spricht die beratende Senatskommission aus. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer. Die Regelung wird nach einem Jahr evaluiert. [Mehr...]
Studierendenfonds (für zentrale Aufgaben in Studium und Lehre)
Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, innovative Projekte in der Lehre zu fördern. Hierzu wird ein zentraler Fonds eingerichtet in Höhe von bis zu 200.000 €/ Jahr, maximal 1% der Gebühren, die bei der Universität verbleiben. Vorschläge zur Verwendung der Mittel erarbeitet eine Unterkommission der „Beratenden Senatskommission Studiengebühren“. Dieser Kommission gehören zu 80% Vertreter der Studierenden an, die vom Fachschaftsrat (§ 25 IV LHG, § 12 II GrundO) bestimmt werden. Die Beratende Senatskommission Studiengebühren spricht eine Empfehlung zu den Vorschlägen aus. Nicht verwendete Mittel fließen zurück an die Fächer. [Mehr...]
Administrativer Fonds
Für die notwendige Administration der Studiengebühren rechnet die Universität Heidelberg mit einem Bedarf an insgesamt sechs Mitarbeiterstellen, zunächst auf 3 Jahre befristet. Die Befristung bezieht sich auf den tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand. Es ist zu beachten, dass es sich jedoch um Daueraufgaben handelt. Die Zahl der prognostizierten Stellen orientiert sich an den bisherigen Erfahrungen mit der Administration von Langzeitstudiengebühren. Für die in der Verwaltung benötigten Stellen werden zunächst bis zu 300.000 Euro/Jahr veranschlagt. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer. [Mehr...]
Zuweisung an Zentrale Einrichtungen
Zentrale Einrichtungen können Mittel nur für Verbesserungen in Studium und Lehre erhalten, die über die bisherigen Leistungen deutlich hinausgehen. Hierzu werden 5 Prozent der Gebühren, die der Universität verbleiben, bereitgestellt. Hiervon werden bis zu 2 % für die Universitätsbibliothek reserviert. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer. Unterstützt werden kann erstens eine Sockelfinanzierung, die im Wesentlichen der Verbesserung der personellen Ausstattung für neue Aufgaben dient oder dem Ersatz von Mitteln für bisherige Aufgaben, die aus Langzeitgebühren gedeckt wurden. Zweitens ist eine Finanzierung von einmaligen Maßnahmen möglich. [Mehr...]
(**) Senatsbeschluss vom 30.01.2007