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Katharina Heid
Tel. +49 6221 54-12450
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Qualitätssicherungsmittel nach altem Recht

Die Qualitätssicherungsmittel nach altem Recht (Fonds des Nummernkreises 37800 bis 37950) müssen bis spätestens 31.12.2016 vollständig abgeflossen sein. Für diese Mittel gilt weiterhin die bisherige Zweckbindung des Qualitätssicherungsgesetzes. Eventuell vorhandene Restmittel fallen danach an das MWK zurück.

Mit Rundschreiben Nr. 7 vom 28.07.2015 wurden alle Fakultäten über die Abwicklung der Qualitätssicherungsmittel nach altem Recht informiert. Die aktuellen Salden der Fonds wurden den Fakultäten mit Schreiben vom 22.06.2016 mitgeteilt.

Die Regelungen für die Haushaltsjahre 2012 – 2014 finden Sie hier:

 

Verteilung der Qualitätssicherungsmittel

Verwendungsrichtlinie / Verausgabung / Mittelbewirtschaftung

 

Wir stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung und sind über Anregungen stets dankbar.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 23.01.2023
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