Karriere und Weiterbildung Praktikum an der Universität Heidelberg
Zur Berufs- und Studienwahlorientierung können Praktika an der Universität Heidelberg absolviert werden. Auch sogenannte Pflichtpraktika während eines Studiums werden an der Universität Heidelberg angeboten. Interessent:innen wenden sich bitte direkt an die entsprechenden Universitätsbereiche, da die Praktikumsangebote nicht zentral geführt werden.
Universitätseinrichtungen, die einen Praktikumsplatz anbieten, werden gebeten, sich frühzeitig wegen der erforderlichen Formalitäten mit dem Dezernat Personal der Universitätsverwaltung in Verbindung zu setzen.
Bitte beachten Sie, dass Praktika nur nach vorheriger Prüfung des Praktikums durch das Dezernat Personal vergeben werden dürfen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise erbracht werden müssen.
Gemäß Richtlinie des Ministeriums für Finanzen über die Durchführung von Praktika und die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktika-Richtlinie) gibt es folgende Praktikumsarten:
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Praktika ohne Vergütungspflicht
- Pflichtpraktika nach Schul- oder Hochschulrecht (außerhalb des BBiG)
- Schnupper-Praktika von Schüler:innen zur Berufs- und Studienwahlorientierung mit einer Dauer von höchstens zwei Wochen (außerhalb des BBiG)
- Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach SGB III §54a oder einer Berufsausbildungsvorbereitung nach BBiG §§ 68-70
Praktika mit Vergütungspflicht
- freiwillige Praktika zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums
- freiwillige studien- oder ausbildungsbegleitende Praktika, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg bestanden hat
- verpflichtende Vorpraktika, die in Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen oder ähnlichen Vorschriften als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Ausbildung gefordert werden
- verpflichtende Berufspraktika, die nach Abschluss einer schulischen Berufsausbildung oder Hochschulausbildung zum Zwecke der praktischen Anerkennung abgeleistet werden