Sicheres Arbeiten im Labor Laborsicherheit

Laboratorien sind Orte kreativen Forschens aber auch erhöhten Unfallrisikos:

Wie gehe ich mit Gefahrstoffen um? Was ist der richtige Handschuh? Was gehört in den Arbeitssicherheitsordner?

Laboratorien sind Arbeitsräume, in denen Fachleute oder unterwiesene Personen Versuche zur Erforschung oder Nutzung naturwissenschaftlicher Vorgänge durchführen. In erster Linie werden damit chemische, physikalische und/oder biologische Forschungstätigkeiten verbunden, während z.B. Sprach- oder Schlaflaboratorien eher nicht gemeint sind.

In den nachfolgenden Informationen sind Regelungen und Hilfestellungen für Tätigkeiten in „echten“ Laboratorien hinterlegt. Grundsätzlich gilt:
Schützen sie sich nur vor Gefährdungen, die tatsächlich auftreten können und nicht, weil es in irgendeiner Regel steht!

Aktive Sicherheitsinstrumente (individuell anzupassen)

Laser

Laser werden entsprechend ihres Gefährdungspotentials klassifiziert. Ab der Laserklasse 2 muss die Laserklasse auf dem Gerät gekennzeichnet sein. Ein wichtiger Baustein des Laserschutzes ist der Laserschutzbeauftragte. Für den Betrieb von Lasern der Klasse 3 und 4 ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.

Regeln des Gesetzgebers und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regel für Gefährliche Stoffe „LABORATORIEN“ (TRGS 526)
  • DGUV-Information „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (DGUV-I 213-850)
  • DGUV-Information „Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum - Grundwissen für Studierende“ (DGUV I 213-026

Informationen zu den Laborstandards der Universität Heidelberg können Sie gerne per Email bei uns anfragen.