Service Personal Personaladministration für Gastprofessuren
Gastprofessor:innen sind ausländische oder auswärtige Wissenschaftler:innen, die während ihres Aufenthalts in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Heidelberg stehen und eine Vergütung von der Universität Heidelberg erhalten sollen. Es gibt auch unvergütete Gastprofessuren. Das Personaldezernat begleitet Gastprofessor:innen von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung und Beratung bei personalrechtlichen Vorgängen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen an das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
- Anweisung bzw. Einstellung der Vergütung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner:innen richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen.
Die Beschäftigung als Gastprofessor:in erfolgt grundsätzlich im Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherungspflicht. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Welcome Centre zu den Visabestimmungen (s. u.).