Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Gehörs Gehörschutz

Bei Tätigkeiten in Lärmarbeitsbereichen kann bzw. muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden, um Schäden am Gehör zu vermeiden. 

Ab einem Lärmpegel von

  • 80 dB(A) muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden,
  • 85 dB(A) muss der Gehörschutz zwingend getragen werden.

Eine Erhöhung des Lärmpegels um 3 dB(A) bedeutet eine wahrgenommene Verdopplung des Lärms.

Geeignete Gehörschutzmittel bieten je nach Ausführung und Qualität eine Reduktion des Lärmpegels um 10-30 dB(A). Hierzu sind sowohl Bügelgehörschutz als auch Gehörschutzstöpsel („in-ear-Systeme“) verfügbar; letztere können auch personen- und frequenzspezifisch angefertigt werden (Otoplastiken).

ACHTUNG: Watte oder geknüllte Papiertaschentücher sind kein geeigneter Gehörschutz. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Ausführung Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an uns; wir beraten Sie gerne.