Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des GehörsGehörschutz

Bei Tätigkeiten in Lärmarbeitsbereichen kann bzw. muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden, um Schäden am Gehör zu vermeiden. 

Ab einem Lärmpegel von

  • 80 dB(A) muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden,
  • 85 dB(A) muss der Gehörschutz zwingend getragen werden.

Eine Erhöhung des Lärmpegels um 3 dB(A) bedeutet eine wahrgenommene Verdopplung des Lärms.

Geeignete Gehörschutzmittel bieten je nach Ausführung und Qualität eine Reduktion des Lärmpegels um 10-30 dB(A). Hierzu sind sowohl Bügelgehörschutz als auch Gehörschutzstöpsel („in-ear-Systeme“) verfügbar; letztere können auch personen- und frequenzspezifisch angefertigt werden (Otoplastiken).

ACHTUNG: Watte oder geknüllte Papiertaschentücher sind kein geeigneter Gehörschutz. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Ausführung Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an uns; wir beraten Sie gerne.