Fonds zur Förderung von Editionsprojekten

Der Zweck des Fonds der Forschungsstelle HEDIT (Heidelberger Editionen und Texterschließung) besteht darin, schnell und unkompliziert Mittel zur konkreten Unterstützung von Heidelberger Editions- und Texterschließungsprojekten und deren Planung zu vergeben, um auf diese Weise die Editionstätigkeit von Heidelberger Wissenschaftler:innen zu fördern.


Was darf beantragt werden?
Finanzierungshilfen zur Deckung folgender Kosten kann beantragt werden:

  • Open-Access-Gebühren für Editionen / Texterschließungsprojekte
  • Kleingeräte (Scanner, Fotoapparate u.Ä.)
  • Reproduktionskosten (Scans etc.)
  • Zuschuss für Personalmittel, insbesondere Hilfskraftmittel
  • Weiterbildungsmöglichkeiten für Leiter:innen und Mitarbeiter:innen in Editions- und Texterschließungsprojekten (Workshops, Tagungen, summer schools etc.)
  • Forschungsreisen (Archiv-, Bibliotheksrecherchen etc.)

Nicht beantragt werden können Druckkostenzuschüsse sowie Lizenzen für Software (Lizenzen für Software können außerhalb des Fonds direkt über die Forschungsstelle bezogen werden).

Lizenzen
 

Wer darf einen Antrag stellen?
Jedes Mitglied von HEDIT ist zur Antragstellung berechtigt. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Bis zu welcher Höhe können Mittel finanziert werden? 
Pro Person und Projekt sind Förderungen von bis zu 5.000 Euro im Jahr möglich. Insgesamt stehen 2024 und 2025 pro Jahr 20.000 Euro zur Verfügung.

An wen ist der Antrag zu richten? 
Der Antrag muss an den Vorstand von HEDIT gerichtet werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die wissenschaftliche Geschäftsführung.

Wie soll der Antrag aussehen? 
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erwartet wird ein Anschreiben mit Begründung, wofür eine finanzielle Unterstützung benötigt wird sowie eine Kostenaufstellung. Als Anlage kann eine Projektbeschreibung beigefügt werden. Wenn das zu unterstützende Projekt bereits finanziell gefördert wird, ist plausibel zu machen, warum die Kosten nicht aus Projektgeldern finanziert werden können.

Eine Checkliste zur Antragsstellung finden Sie am Seitenende.

Wann kann ein Antrag gestellt werden und wann wird über eine Förderung entschieden? 
Antragsstellungen sind jederzeit möglich. Der Vorstand trifft sich in der Regel einmal pro Monat und entscheidet über die Förderungsempfehlung. Letztgültig liegt die Entscheidung zur Förderung beim Research Council des Field of Focus 3 und dem Prorektorat. Aus den Sitzungsrhythmen ergibt sich eine ca. 6-wöchige Frist zwischen Antragsstellung und Antragsbewilligung. Wir bitten darum, dies bei der Antragsstellung zu berücksichtigen.
 

 

Wissenschaftliche Geschäftsführung und Koordination
Maximiliane Nietzschmann & Isabel Langkabel

maximiliane.nietzschmann@uni-heidelberg.de
i.langkabel@uni-heidelberg.de