DEUTSCHLANDSTIPENDIUM FAQ - Allgemeine Informationen

Können sich auch ausländische Staatsbürger:innen bewerben?
Ja, gefördert werden können Studierende jeglicher Nationalität, die in den grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden. Von der Förderung ausgenommen sind Kurzzeitstudierende, Studierende des Vorsemesterkurses Deutsch und Studierende die im Studienkolleg eingeschrieben sind.

Können sich auch Studienplatzbewerber:innen um ein Stipendium bewerben?
Ja, Studienplatzbewerber:innen können sich ebenfalls um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universität Heidelberg zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.

Können sich auch Promotionssstudierende bewerben?
Nein, Promotionsstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg.

Können sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?
Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Ich befinde mich kurz vor Ende meines Studiums. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, zu jedem Zeitpunkt im Studienverlauf ist eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium möglich. Der:die Bewerber:in sollte sich jedoch noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Eine Förderung nach Überschreitung der Regelstudienzeit ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe dazu geführt haben. Im gesonderten Antrag auf Verlängerung der Förderungsdauer müssen die jeweiligen Gründe zur Verzögerung im Studium dargelegt werden und zusätzlich entsprechende Nachweise eingereicht werden.

Ich war während der Corona-Zeit (SoSe 2020- WiSe 2021 | 2022) für ein oder mehrere Semester regulär an der Universität Heidelberg eingeschrieben. Was muss ich im Hinblick auf die Regelstudienzeit beachten?
Auf Basis der Änderung des Landeshochschulgesetztes (LHG) vom 24. Juni 2020 sowie der erlassenen Rechtsverordnungen des Wissenschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg wird eine Verlängerung der Regelstudienzeit um jeweils ein Semester für jedes Semester gewährt, in das man vom SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2021 | 2022 regulär eingeschrieben war. 

Ich bin Hochschulortswechsler:in, was muss ich einreichen, wenn sich mein Studium aufgrund der Corona-Pandemie über die Regelstudienzeit hinaus verlängert? 
Bitte beachten Sie, dass es landesspezifische Unterschiede bei der Berücksichtigung von „Corona-Semester“ (= Verlängerung der Regelstudienzeit um die Anzahl der Semester in denen man während der Corona-Zeit regulär im beworbenen Studiengang eingeschrieben war) geben kann. Ist auf Grundlage der landesspezifischen Regelungen eine Erhöhung der Regelstudienzeit für die Corona-Semester gegeben, so können diese berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie hierzu Studienbescheinigungen für die entsprechenden Semester im Zeitraum SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2021 | 2022 ein. 

Ich habe die Regelstudienzeit überschritten, kann ich mich trotzdem bewerben/ eine Verlängerung beantragen?
Die Förderungshöchstdauer des Deutschlandstipendiums richtet sich nach der Regelstudienzeit (beachten Sie hierzu die Fragen „Ich war während der Corona-Zeit (SoSe 2020 – WiSe 2021 | 2022) für ein oder mehrere Semester an der Universität Heidelberg regulär eingeschrieben. Was muss ich im Hinblick auf die Regelstudienzeit beachten?“ und „Ich bin Hochschulwechsler:in, was muss ich einreichen, wenn sich mein Studium aufgrund der Corona Pandemie über die Regelstudienzeit hinaus verlängert?). Gem. § 8 (1) der Satzung der Universität Heidelberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien, kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Hierzu sind schwerwiegende Gründe anzuführen, die zur Überschreitung der Regelstudienzeit geführt haben z.B. eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes, die Mitarbeit als gewähltes Mitglied in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt, für den keine Beurlaubung vorlag. Die Antragstellung muss schriftlich auf dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formblatt erfolgen. Der unterschriebene Ausdruck des gestellten Antrags und die Nachweise müssen im Fall einer Bewerbung innerhalb der Bewerbungszeitraums und im Fall einer Verlängerung der Förderung bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Termin in Papierform eingereicht werden.

Muss ich das Deutschlandstipendium nach dem Studium zurückbezahlen?
Nein, das Deutschlandstipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie ist die Laufzeit eines Deutschlandstipendiums?
Die Laufzeit eines Deutschlandstipendiums beträgt, die Verfügbarkeit von Fördermitteln vorausgesetzt, in der Regel zwei Semester und orientiert sich grundsätzlich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Die Verlängerung der Förderung mit einem Deutschlandstipendium ist auf Antrag möglich. Nähere Informationen hierzu sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Die Förderung mit einem Deutschlandstipendium endet mit Ablauf des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraums oder vorzeitig mit Ablauf des Monats, in dem der:die Stipendiat:in die Hochschulbildung erfolgreich beendet hat oder exmatrikuliert wird, mit einem Wechsel der Fachrichtung oder bei einem Abbruch des Studiums.

Wann wird das Deutschlandstipendium ausgezahlt?
Das Deutschlandstipendium wird nur ausgezahlt, wenn eine Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorliegt. 
Die Auszahlung der Stipendienbeträge erfolgt monatlich. I.d.R. erfolgt die Bewilligung rückwirkend, so dass die ersten Stipendienraten gebündelt als ein Betrag ausgezahlt werden. 

In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Das Deutschlandstipendium wird an der Universität Heidelberg immer einmal im Jahr, zum Wintersemester, vergeben.

Ist eine Verlängerung des Stipendiums möglich?
Informationen über die Möglichkeiten einer Verlängerung sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Im Rahmen der festgelegten Fristen für die Begabungs- und Leistungsüberprüfung müssen die Stipendiat:innen Bescheinigungen über die während des Förderzeitraums erbrachten Studienleistungen (z.B. Transcript of Records, Praktikumsbescheinigungen etc.) sowie eine kurze Darstellung über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung der Leistung und Begabung inkl. entsprechender Nachweise über Änderungen der persönlichen oder familiären Umstände, ehrenamtliches Engagement oder eine studienbegleitende Erwerbstätigkeit einreichen. Erfüllt der:die Stipendiat:in die Voraussetzungen für eine Verlängerung, so erfolgt diese vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel. Im Falle einer Überschreitung der Regelstudienzeit, muss zudem auf dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formblatt ein gesonderter Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer gestellt werden. Hierin sind die schwerwiegenden Gründe, die zu einer Verzögerung im Studienverlauf geführt haben, darzulegen. Der unterschriebene Ausdruck des gestellten Antrags auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer und entsprechende Nachweise müssen bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Termin in Papierform eingereicht werden.

Was passiert im Falle eines Urlaubssemesters?
Im Fall einer Beurlaubung vom Studium werden die Stipendienzahlungen unterbrochen. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums auf Anzeige des:der Stipendiat:in angepasst. Liegt ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vor, so kann ein Deutschlandstipendium auch während der Zeit des Auslandsaufenthaltes fortgezahlt werden.

Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr beträgt, kann nicht mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden. Eine Übersicht über verschiedene Stipendien, die mit dem Erhalt des Deutschlandstipendiums vereinbar sind bzw. den gleichzeitigen Bezug des Deutschlandstipendiums ausschließen finden Sie in dem Dokument "Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium" auf der Seite des BMBFs zum Deutschlandstipendium unter der Übersicht Doppelförderung.

Was kann ich tun, wenn die Online-Bewerbung nicht abgesendet werden kann?
Stellen Sie sicher, dass Sie keinen veralteten, sondern einen aktuellen Browser verwenden, z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox, um den Antrag einzureichen. Es ist auch möglich, dass die Verwendung eines anderen Schriftsystems als das lateinische Probleme verursacht. Es kann daher hilfreich sein, das Schriftsystem des Betriebssystems vor dem Absenden der Online-Bewerbung auf das lateinische Skript umzustellen und sicherzustellen, dass die Gesamtsprache des Betriebssystems Englisch ist.

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Auswahlverfahren

FAQs zum Bewerbungsverfahren

FAQs zum Auswahlverfahren