ERASMUS Outgoing Regelungen und Bedingungen

Teilnahme am Erasmus-Programm

Die Teilnahme am Erasmus-Programm für einen Studienaufenthalt ist mit dem neuen Programm mehrfach möglich:

  • sowohl im Bachelor: 2 - 12 Monate
  • als auch im Master: 2 - 12 Monate
  • sowie in der Promotion: 2 - 12 Monate

Studierende in Staatsexamenstudiengängen können maximal 24 Monate über das Erasmus-Programm gefördert werden. Die Mobilität an mehreren Partneruniversitäten ist möglich.

Auszahlung des Mobilitätszuschusses

Der Erasmus-Mobilitätszuschuss wird nur für die nachgewiesene Studienzeit (mind. 2 ganze Monate) gezahlt und auch nur für die Monate, die vor Antritt des Aufenthaltes beantragt wurden. Daher ist es wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes genau über die Studienzeiten zu informieren und sich für ein oder zwei Semester zu entscheiden.

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird zu Beginn ausgezahlt: im September für diejenigen, die zwischen August und Dezember des gleichen Jahres ins Ausland gehen; im Januar für alle, die im darauf folgenden Jahr ihren Auslandsaufenthalt antreten. Mit der ersten Rate wird ein Großteil des Zuschusses (80%) bereits ausgezahlt.

Die zweite Rate wird erst nach Ende des Studienaufenthaltes überwiesen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei uns bzw. den Fachkoordinatoren eingegangen sind. Abgabetermin für die Unterlagen ist Ende April bzw. Ende September, die Auszahlungstermine sind im Juni und im Oktober.

Dauer des Studienaufenthalts

Die Dauer des Erasmus-Stipendiums an der gewählten Gastuniversität ist durch die jeweilige Erasmus-Kooperation von den Fachkoordinatoren und den beteiligten Partneruniversitäten festgelegt. Informationen zu den jeweiligen Stipendienzeiten erhalten Sie bei den Fachkoordinatoren Ihres Faches.

Erasmus-Stipendien werden nur für eine Dauer von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten innerhalb eines akademischen Jahres vergeben. Eine Förderung innerhalb eines akademischen Studienjahres beginnt frühestens am 1. Juli und muss bis zum 30. September des Folgejahres abgeschlossen sein.

Hinweis: Eine nachträgliche Veränderung der Stipendiendauer (insbesondere Verlängerung) ist nur mit Ausnahme unter Zustimmung des zentralen Erasmus-Büros, der Fachkoordinatoren und der Gastuniversität möglich. Eine Bezuschussung für den verlängerten Zeitraum ist in der Regel nicht möglich. Daher nutzen Sie die Zeit vor der Beantragung, um sich die Länge des Studienaufenthaltes gut zu überlegen.

Rechte und Pflichten

Mit dem Erasmus-Stipendium wird die Befreiung der Studiengebühren an den Partneruniversitäten garantiert sowie i.d.R. ein Mobilitätszuschuss für die Dauer des Auslandsstudiums. Zusammen mit den Fachkoordinatoren wird ein Studienplan für das Auslandsstudium (Learning Agreement) und die Fragen der Anerkennung von Studienleistungen besprochen und vereinbart. Dieses Learning Agreement wird auf der Plattform Mobility Online erstellt und im Rahmen des automatisierten digitalen Datenaustauschs („über EWP“) an die Gasthochschule übermittelt. Gemäß dem Studienabkommen können Studierende die Anerkennung der während des Erasmus-Aufenthaltes erbrachten Studienleistungen durch die Heimatuniversität erwarten. Am Ende des Aufenthaltes wird von der Gasthochschule eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ausgestellt, die für die Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität ausschlaggebend ist.

Während des Erasmus-Aufenthaltes sollen die Erasmus-Stipendiaten an der Gasthochschule gemäß dem besprochenen Studienplan studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Gastuniversität durch Bescheinigungen nachweisen. Änderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem Dezernat Internationale Beziehungen sofort mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird. Am Ende des Aufenthaltes wird ein Nachweis über die tatsächliche Studienzeit an der Gastuniversität und die erbrachten Studienleistungen erwartet. Außerdem ist ein EU-Online-Survey auszufüllen.

Diploma Supplement

Ein „Diploma Supplement“ wird nach Abschluss eines Bachelor- bzw. Masterstudiengangs zusammen mit der Bachelor- bzw. Masterurkunde verliehen. Es ist eine standardisierte, englischsprachige Erklärung über den Abschlussgrad, die allgemeinen Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Ziel dabei ist die Einordnung des Abschlusses in das deutsche Hochschulsystem, um eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum „Diploma Supplement“ finden Sie in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Auf dem „Diploma Supplement“  besteht unter Punkt 6  Weitere Angaben / Additional Information die Möglichkeit  Ihren Erasmus-Auslandsaufenthalt (Studium und/oder Praktikum) aufzuführen.

Bitte besprechen Sie dies im Rahmen der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen mit Ihrem Fachkoordinator oder Prüfungsamt.