Ruperto Carola Universität Heidelberg: Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers
1. März 2024
Kandidatenvorstellung und Wahl mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses sind hochschulöffentlich
Über die Besetzung des Kanzleramts an der Universität Heidelberg entscheiden in einer gemeinsamen Sitzung der Senat und der Universitätsrat der Ruperto Carola. Die Wahl findet am 14. März 2024 statt; dazu versammeln sich die Mitglieder der beiden Wahlgremien in der Aula der Neuen Universität. Zu der jeweils einstündigen Vorstellung und Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der Kanzlerin oder des Kanzlers sowie zur Wahl mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Hochschulöffentlichkeit – dies sind die Mitglieder und Angehörigen der Universität – zugelassen.
Die Kandidatenvorstellung wird voraussichtlich ab 11.50 Uhr – mit Unterbrechungen zur nicht-öffentlichen Aussprache der Wahlgremien – stattfinden. Im Laufe des Nachmittags folgt dann die Wahl. In der Aula der Neuen Universität steht die Empore für die Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung. Wer die Vorstellung und Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Wahl selbst verfolgen möchte, muss sich als Universitätsmitglied oder Universitätsangehöriger mit Dienstausweis, Studierendenausweis oder Service Card ausweisen. Die Plätze sind begrenzt. Eine zusätzliche Live-Übertragung in andere Räume findet nicht statt.
Die sechsjährige Amtszeit der Kanzlerin oder des Kanzlers beginnt am 1. September 2024. Die Ernennung durch den Ministerpräsidenten erfolgt im Einvernehmen mit dem baden-württembergischen Wissenschaftsministerium. Die Kanzlerin oder der Kanzler leitet die Universitätsverwaltung und ist zuständig für den Haushalt. Als hauptamtliches Mitglied des Rektorats für die Bereiche Wirtschafts- und Personalverwaltung ist die Kanzlerin oder der Kanzler an den strategischen Entscheidungsprozessen der Universität beteiligt und für deren Umsetzung durch die Verwaltung verantwortlich.