Information für Internationale Studierende Studienstandsbescheinigung für die Ausländerbehörde

Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels von internationalen Studierenden fordern die Ausländerbehörden nach einigen Studiensemestern häufig eine Studienstandsbescheinigung an, die vom Dezernat Internationale Beziehungen erstellt wird.

Sollte die Ausländerbehörde Sie zur Abgabe einer Studienstandsbescheinigung auffordern, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Formular Studienstandsbescheinigung je nach Abschlussziel (Bachelor/Master – Staatsexamen – Promotion) herunterladen, ausfüllen und von den Fachstudienberater:innen/ Studiengangskoordinator:innen stempeln und unterschreiben lassen. 
  • Sollten Sie mehr als ein Fach studieren, muss das Formular für alle Fächer ausgefüllt und unterschrieben werden. 
  • Unterlagen per E-Mail an 

    andrea.kumler@zuv.uni-heidelberg.de

     senden oder in der Präsenzsprechstunde dienstags von 10 Uhr bis 12 Uhr oder donnerstags von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr abgeben. 
  • Nach wenigen Arbeitstagen erhalten Sie die Studienstandsbescheinigung per E-Mail und können diese an die Ausländerbehörde weiterleiten. 
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