Begleitfach und Schwerpunkt

Einige konsekutive Masterstudiengänge enthalten in ihrem modularen Aufbau ein Begleitfach.

Die Studienstruktur Ihres gewünschten Masterstudiengangs wird in der Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der Fakultät erläutert. Sofern ein Begleitfach erforderlich ist, definiert die Prüfungsordnung alle möglichen  Begleitfächer, bzw. jede Prüfungsordnung definiert ob ein Masterstudiengang ein Begleitfach anbietet oder nicht. 
Einige Masterstudiengänge ermöglichen eine Schwerpunktbildung. Auch diese Information finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Masterstudiengänge.
Da das Begleitfach bei Masterstudiengängen kein eigenständiges Studienfach ist, wird dieses auf dem Zulassungsbescheid nicht erscheinen.

Registrierung des Begleitfachs

Wir bitten Sie, sich vor Ihrer Immatrikulation mit dem Fachstudienberater Ihres Masterstudienganges in Verbindung zu setzen, um zu besprechen welches Begleitfach Sie gegebenenfalls wählen werden.

Wenn Sie von beiden Fachstudienberatungen, Masterstudiengang Hauptfach und Begleitfach das schriftliche Einverständnis erhalten haben, bitten wir Sie das Formular zur Registrierung des Begleitfachs dem Antrag auf Einschreibung / Umschreibung anbei zu fügen und bis zur Immatrikulationsfrist entweder in heiCo für die Einschreibung hochzuladen oder per E-Mail an die Studierendenadministration zu senden studierendenadministration@uni-heidelberg.de

Sollten Sie Ihren Masterstudiengang ohne ein Begleitfach studieren, müssen Sie uns dieses Formular nicht vorlegen.

Die Registrierung Ihres Begleitfaches ist weder eine Zulassung für Ihr Begleitfach, noch eine Immatrikulation in das Begleitfach.

Die Datenerhebung ist für statistische Zwecke erforderlich.

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