Begleitfach und Schwerpunkt
Einige konsekutive Masterstudiengänge enthalten in ihrem modularen Aufbau ein Begleitfach.
Die Studienstruktur Ihres gewünschten Masterstudiengangs wird in der
Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der Fakultät erläutert. Sofern
ein Begleitfach erforderlich ist, definiert die Prüfungsordnung alle möglichen
Begleitfächer, bzw. jede Prüfungsordnung definiert ob ein
Masterstudiengang ein Begleitfach anbietet oder nicht.
Einige
Masterstudiengänge ermöglichen eine Schwerpunktbildung. Auch diese Information
finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der
jeweiligen Masterstudiengänge.
Ihr gewünschtes Begleitfach und / oder der
Schwerpunkt wird im Rahmen der Online-Bewerbung abgefragt werden.
Da das
Begleitfach bei Masterstudiengängen kein eigenständiges Studienfach ist, wird
dieses auf dem Zulassungsbescheid nicht erscheinen.
Registrierung des Begleitfachs
Wir bitten Sie, sich vor Ihrer Immatrikulation mit dem Fachstudienberater Ihres Masterstudienganges in Verbindung zu setzen, um zu besprechen welches Begleitfach Sie gegebenenfalls wählen werden.
Sobald Sie im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Studienfachberater Ihr Begleitfach ausgewählt haben, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Formular mit Ihren Immatrikulationsunterlagen oder spätestens zwei Wochen danach zukommen zu lassen. Sollten Sie Ihren Masterstudiengang ohne ein Begleitfach studieren, müssen Sie uns dieses Formular nicht vorlegen.
Die Registrierung Ihres Begleitfaches ist weder eine Zulassung für Ihr Begleitfach, noch eine Immatrikulation in das Begleitfach.
Die Datenerhebung ist für statistische Zwecke erforderlich.