Internationale Staatsangehörige Einschreibung für das höhere Fachsemester

Masterstudiengänge

Für alle Studiengänge bzw. Fächer mit Zulassungsbeschränkung und ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester muss vor der Immatrikulation eine fristgerechte Bewerbung erfolgen. 

Bitte informieren Sie sich vorab, welchem Verfahren Ihr gewünschtes Fach zugeordnet ist.

Studienfächer finden

Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran beantragen Sie die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid/im heiCO-Portal angegebenen Immatrikulationsfrist. 
Wenn Sie nicht bereits bei Ihrer Bewerbung den für Ihren Studiengang geforderten DSH-Nachweis vorlegen konnten, muss dieser spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgewiesen werden. Wird die DSH-Prüfung nicht oder nicht auf dem geforderten Niveau bestanden und liegt keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vor, muss die Immatrikulation für den im Zulassungsbescheid genannten Studiengang verweigert werden. 

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für weiterbildende Masterstudiengänge auf dieser Seite noch nicht abgebildet wird. Die Informationen folgen.

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Ergänzen Sie unter „Einschreibung – Nächste Schritte“ in Ihrem heiCO Account noch die für die Einschreibung relevanten Daten. Danach haben Sie Zugriff auf Ihren Antrag auf Einschreibung.
  • Ergänzen Sie Ihre Krankenversicherungsdaten in Ihrem heiCO-Account.
    Grundsätzlich läuft die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus elektronisch ab. Neben der Eingabe Ihrer Daten in heiCO müssen Sie immer – auch wenn Sie privat versichert sind oder aus einem Land kommen mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat –  mit einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Kontakt treten. Bitte fordern Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund M10 für die Universität Heidelberg“ unter der Hochschulnummer H0003588 an. Die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus an die Universität Heidelberg dauert bis zu 5 Werktage, fordern Sie diesen Meldegrund M10 daher bitte rechtzeitig an. Ohne diesen Nachweis kann eine Einschreibung nicht erfolgen. 
    Hinweis: Sollten sich die Angaben zu Ihrer Krankenversicherung zwischen Ihrer Eingabe im Bewerbungsprozess und der Meldung durch die Krankenversicherung geändert haben (oder wenn Sie sich bei der Eingabe vertippt haben), so überschreibt die Meldung M10 die vorherigen Eingaben. Sie müssen also keine Korrektur der im Bewerbungsprozess gemachten Angaben bei der Universität anfragen.
    Im Gegenzug meldet die Universität den Krankenkassen den Beginn und – später – das Ende Ihres Studiums.
  • Laden Sie ein Passbild hoch.
  • Ergänzen Sie unter „Einschreibung – Nächste Schritte“ in Ihrem heiCO Account noch die für die Einschreibung relevanten Daten. Danach haben Sie Zugriff auf Ihren Antrag auf Einschreibung.
  • Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Einschreibung aus, unterschreiben Sie ihn eigenhändig und laden Sie einen Scan des vollständigen Dokuments inklusive Ihrer Unterschrift in heiCO hoch. Zusätzlich schicken Sie das Original dieses Dokuments zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:
        
    Universität Heidelberg
    Studierendenadministration
    Seminarstr. 2
    69117 Heidelberg

Halten Sie darüber hinaus folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload für Ihre Immatrikulation bereit:

  • Amtlich beglaubigte Kopien der für die Bewerbung hochgeladenen Zeugnisunterlagen und der ggf. dazugehörigen beeidigten Übersetzungen
  • Sofern der Abschluss der Universität mit endgültigem Transcript of Records einschließlich Gesamtnote bei Antragstellung nicht vorliegt, muss dieses zum Zeitpunkt der Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in die deutsche oder englische Sprache erforderlich. 
    Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zu den Bildungsnachweisen unten.
  • Amtlich beglaubigte Kopien aller erworbenen Hochschulzeugnisse und aller erbrachten Studienleistungen (Transcripts of Records) pro Semester oder Studienjahr. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
  • Alle bereits an einer Hochschule in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Studiensemester müssen anhand von Semesterverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen (einschließlich Angabe des Fachs, der Fachsemester und des angestrebten Abschlusses) nachgewiesen werden.
  • Sofern der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung bei Antragsstellung nicht vorliegt, müssen folgende Dokumente zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden: 
    • Schulabschlusszeugnis, das im jeweiligen Herkunftsland zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt (z.B. Abiturzeugnis, High-School Diploma, Matura etc.), einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in die deutsche oder englische Sprache in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
    • Außerdem falls zutreffend: Zeugnis über die an einem deutschen Studienkolleg bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.
    • Außerdem falls zutreffend: Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, einschließlich der dazugehörigen Notenliste. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
  • Sofern nicht bereits für die Bewerbung ein besonderes deutsches Sprachniveau nachzuweisen ist, muss für deutschsprachige Studiengänge ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache eingereicht werden (gilt NICHT für Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung). Für englischsprachige Masterstudiengänge entfällt dieser Nachweis. Weitere Informationen zu den nachzuweisenden Deutschkenntnissen entnehmen Sie bitte der Homepageseite „Sprachanforderungen für Internationale Studierende“ .
  •  Kopie des Reisepasses bzw. im Fall einer EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Bei Wechsel von einer ausländischen Universität an die Universität Heidelberg sowie bei Quereinstieg (auch innerhalb Deutschlands): Anrechnungsbescheinigung des Prüfungsamts des zuständigen Fachbereichs der Universität Heidelberg.
  • Studienbewerber:innen mit Zeugnissen aus Vietnam, aus der VR China und aus Indien: Original des APS-Zertifikats der zuständigen Akademischen Prüfstelle
  • Evtl. weitere in Ihrem Zulassungsbescheid/heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente
     

Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.
    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, dass der Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums) sowie der Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen, Beurlaubungen) nachgewiesen sind - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Immatrikulationsbescheinigung, etc.
  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse

Nach Eingabe Ihrer Daten und Upload der erforderlichen Dokumente in heiCO reichen Sie folgende Unterlagen zusätzlich per Post ein:

  • Ausdruck des Antrags auf Einschreibung mit Originalunterschrift
  • Alle als Upload eingereichten Zeugnisunterlagen (z.B. Hochschulabschluss, Transcripts of Records,…) in amtlich beglaubigter Form und ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin.
    Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zu den Bildungsnachweisen unten.
    Den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie nur in heiCO hochladen, aber nicht zusätzlich per Post einreichen.
  • Studienbewerber:innen mit Zeugnissen aus Vietnam, aus der VR China und aus Indien: Original des APS-Zertifikats der zuständigen Akademischen Prüfstelle
  • Evtl. weitere im Zulassungsbescheid/Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente

Senden Sie diese an folgende Adresse:

Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

und beachten Sie bitte, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.

Abholung des Studierendenausweises

Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.

Hinweise zu den Bildungsnachweisen

Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und ggf. zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachliches Zeugnis. Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Auch Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Übersetzer*innen dürfen grundsätzlich keine originalsprachlichen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des Übersetzers befindet, ist eine zusätzliche Beglaubigung nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg.

Beiträge und Gebühren

Informationen zu den zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Studiengebühren finden Sie auf der Homepage unter "Studienbeiträge"
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren für internationale Studierende finden Sie auf der Homepage unter "Studiengebühren für Internationale Studierende"
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".

Ausländerrechtliche Bestimmungen

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen zugelassene ausländische Studienbewerber*innen für die Einreise nach Deutschland ein Studienvisum sowie für die Durchführung eines Studiums an der Universität Heidelberg eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt: Visum/Aufenthaltserlaubnis 

Einschreibung oder Umschreibung?

Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben. 
Bitte bewerben Sie sich für die Umschreibung via heiCO und beachten Sie dabei die für den jeweiligen Studiengang geltenden Bewerbungsfristen.
Vor einer geplanten Umschreibung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienberatung für ausländische Studierende beraten zu lassen.