Staatsexamen Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

In den Fächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin - werden 30% der Studienplätze an die Abitur-Besten zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Über die restlichen 70 % der Studienplätze können die Hochschulen in der „Zusätzlichen Eignungsquote“  (ZEQ, 10%) und im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH, 60%) selbst entscheiden.

Dies gilt für Bewerber*innen mit deutscher oder EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen. Für Bewerber*innen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gibt es ein besonderes Verfahren.
Bitte klären Sie in unserem Studiengangsfinder ab, ob Ihr gewünschtes Fach diesem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zugeordnet ist.
Der Studiengangsfinder bietet Ihnen auch die Möglichkeit, auf Ihr Bewerbungsprofil zugeschnittene und studienfachspezifisch aufbereitete Informationen zum Studienzugang zu bekommen.

Studiengangsfinder

Links

Deutsche Staatsangehörige

Für Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung muss eine Bewerbung immer bei der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgen.

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen

Für Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung muss eine Bewerbung immer bei der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgen.

Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Für Bewerber:innen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gibt es ein besonderes Verfahren.