Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer
Die Studienplätze in den Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie - werden direkt von der Universität vergeben.
Internationale Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità, etc.) müssen sich für alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.
Verfahrensdetails Medizin/Zahnmedizin
Weiterführende Informationen Medizin/Zahnmedizin
Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach dem geltenden Hochschulzulassungsgesetz (HZG).
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Verfahrensdetails Pharmazie
Weiterführende Informationen Pharmazie
Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach dem geltenden Hochschulzulassungsgesetz (HZG).
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Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Bitte beachten Sie: Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.