EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen Hochschulortswechsel: Fächer ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Semester
Eine Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat eingeschrieben sind oder waren und ein gleichnamiges Studienfach an der Universität Heidelberg im höheren Fachsemester fortsetzen möchten.
Antrag auf Hochschulortswechsel
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung über das heiCO-Portal der Universität Heidelberg erforderlich. Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen.
Studienbewerber*innen, die den Hochschulort wechseln möchten, wird dringend empfohlen, sich vor der Bewerbung mit der jeweiligen Fachstudienberatung an der Universität Heidelberg bzgl. der Studienplanung, der erforderlichen Leistungsnachweise und des Lehrangebots im Falle eines Wechsels in Verbindung zu setzen.
Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels innerhalb Deutschlands kann immer nur für das nächsthöhere Fachsemester erteilt werden.
Anrechnungsbescheinigung
Im Falle eines beabsichtigen Hochschulortswechsels aus dem Ausland muss der Bewerbung bzw. dem Immatrikulationsantrag grundsätzlich ein Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beigefügt werden. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt bzw. der Fachstudienberatung des jeweiligen Studienfaches der Universität Heidelberg beantragt werden.