Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit Quereinstieg: Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Semester

Studienplätze können in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind. 

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich.

Anrechnungsbescheinigung

Voraussetzung für eine Bewerbung als Quereinsteiger:in in ein höheres Fachsemester ist der schriftliche Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen. Eine Anrechnung von Studienleistungen einschließlich der Fachsemestereinstufung kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches (Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt bzw. Fachstudienberater an der Universität Heidelberg) beantragt werden.

Antrag auf Quereinstieg

Der Antrag auf Quereinstieg erfolgt über die entsprechende Online-Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass ein Quereinstieg in Studienfächer mit sogenannter Studienjahr-Regelung zum Wintersemester nur in „ungerade“ Fachsemester (3., 5.,...) und zum Sommersemester nur in „gerade“ Fachsemester (2.,4.,...) möglich ist.

Bewerbung für das erste und höhere Fachsemester

Im Falle einer Bewerbung für einen Quereinstieg in ein Studienfach mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester können Sie sich parallel dazu auch um einen Studienplatz im ersten Fachsemester desselben Studienfaches bewerben. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die so genannte „Studienjahr“-Regelung.  Da sich die Zulassungsverfahren je nach gewünschtem Studienfach für das 1. Fachsemester unterscheiden, informieren Sie sich bitte eingehend über das jeweilige Bewerbungsverfahren.