Internationale Studieninteressierte Voraussetzungen für ein Studium

Vor dem Start ins Studium sind einige Zugangs- und Studienvoraussetzungen zu beachten.

Alle Studiengänge an der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Fachstudiums ist eine Hochschulzugangsberechtigung sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. Je nach gewähltem Studiengang sind darüber hinaus weitere Zugangs- und Studienvoraussetzungen zu erfüllen. So bauen beispielsweise Master-Studiengänge grundsätzlich auf einem bereits vorhandenen und anerkannten Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) auf. Je nach Staatsangehörigkeit benötigen internationale Studierende zur Einreise nach Deutschland ein Studienvisum und zur Durchführung ihres Studienaufenthalts einen gültigen Aufenthaltstitel . 

Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung stellt die grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines grundständigen Studiums an einer Hochschule dar. Die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen erfolgt nach form- und fristgerecht eingegangener Bewerbung für einen Studiengang im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. 

Wird ein ausländischer Bildungsabschluss als nur teilweise vergleichbar mit der deutschen Hochschulzugangsvoraussetzung (i.d.R. Abitur) anerkannt, kann gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor Aufnahme eines grundständigen Studiums die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung am Studienkolleg beantragt werden.

Links

Bewertung ausländischer Bildungsnachweise

Studienkolleg und Feststellungsprüfung

Voraussetzungen für Masterstudiengänge

Bewerber:innen müssen für einen Masterstudiengang ein erfolgreich abgeschlossenes, erstes Universitätsstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule nachweisen, das sie dazu berechtigt, den gewünschten Masterstudiengang aufzunehmen. 

Bei der formalen Anerkennungsprüfung der ausländischen Hochschulabschlüsse richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. 

Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen eines jeden Masterstudiengangs sind in der jeweiligen Zulassungsordnung festgelegt. Diese können u.a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse und einer bestimmten Mindestanzahl erworbener Leistungspunkte in einem identischen oder verwandten Fachgebiet im vorausgehenden grundständigen Studiengang definiert werden.  

Links

Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen Master

Bewertung ausländischer Bildungsnachweise

Sprachkenntnisse

Zugangsvoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sowie für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge sind sehr gute Deutschkenntnisse. Die erforderlichen Deutschkenntnisse müssen vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden. 

Englischsprachige Masterstudiengänge setzen für die Aufnahme des Studiums sehr gute Englischkenntnisse voraus. Informationen zu den jeweiligen Anforderungen und Nachweisen finden Sie in der fachspezifischen Auswahlsatzung/Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs.

Einzelne Studiengänge fordern darüber hinaus Sprachkenntnisse in den modernen und / oder den alten Sprachen als Studienvoraussetzung. Teilweise können diese auch während des Studiums nachgeholt werden, falls sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht oder in einem nicht ausreichenden Umfang vorhanden sind. 
Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie in den jeweiligen Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen sowie in den Prüfungs- und Studienordnungen.

Fachspezifische Anforderungen

Für einzelne grundständige und weiterführende Studienfächer, z.B. für Studienfächer, die einer Zulassungsbeschränkung oder einem Aufnahmeprüfungsverfahren unterliegen, werden weitere Qualifikationen verlangt. Diese Qualifikationen sind in den fachspezifischen Auswahlsatzungen/Zulassungsordnungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. 

Bitte beachten Sie: Für internationale Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sind die Qualifikationen und Anforderungen, die als Grundlage für das jeweilige Auswahlverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen sowie für den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Psychologie gelten, in einer gesonderten Satzung festgelegt. 

Ausländerrechtliche Bestimmungen (Einreise/Visum)

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen ausländische Studierende für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Heidelberg ein Einreisevisum sowie eine Aufenthaltserlaubnis.

Links

Einreise und Visum

Für die Einreise nach Deutschland und das Studium sind die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Auswärtiges Amt

Weitere Informationen zur Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltstiteln erteilen die deutschen Auslandsvertretungen.

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