Leitlinien und Grundsätze Gute wissenschaftliche Praxis
Es ist das erklärte Ziel der Universität Heidelberg, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft zu erhalten und zu fördern. Eine Universitätskultur, die auf partnerschaftlichem Verhalten und fairem Wettbewerb gründet, bildet die Basis für erfolgreiche Arbeit in Lehre, Forschung und Verwaltung und ist zugleich ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Neben existierenden gesetzlichen Vorschriften zur guten wissenschaftlichen Praxis wurden an der Universität Heidelberg Leitbilder, Leitlinien und Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln entwickelt, die sich der konkreten Situation und den jeweiligen Einrichtungen anpassen und in enger Abstimmung mit diesen erstellt wurden. In Wahrnehmung ihrer Verantwortung trifft die Universität insbesondere Vorkehrungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten und wird jedem konkreten Verdacht insoweit nachgehen.
Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft
Die Universität Heidelberg trägt Verantwortung für die Forschung und die damit unmittelbar verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung. Eine vom Rektorat eingesetzte ständige Kommission untersucht Hinweise auf Fehlverhalten in der Wissenschaft.
Erste Ansprechpartner bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten sind vom Senat gewählte Ombudspersonen oder auch der Kommissionsvorsitzende selbst. Die Kommission klärt Sachverhalt im Detail, bewertet diesen und ergreift die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen (z.B. die Aufforderung zur Korrektur an den Verursacher, die Information seines Verlags, etc.). Sofern sie dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen für geboten hält, gibt sie eine entsprechende Empfehlung an das Rektorat der Universität.
Für Fehlverhalten im Rahmen von studienbezogenen Leistungen oder Prüfungen finden sich spezifische Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge oder Studienprogramme oder auch den einschlägigen Promotionsordnungen. Darüber hinaus gibt es eine Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen, die universitätsweit Gültigkeit hat.
Grundsätze und Richtlinien
Tabelle
Links
Research Data Policy
Die Verfügbarkeit von Forschungsdaten gewährleistet die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Forschungsergebnissen und ist damit ein zentraler Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis. Die Universität Heidelberg hat deshalb Richtlinien für eine Research Data Policy und das Management von Forschungsdaten etabliert.
Open Access Policy
Die Verbreitung des Wissens über Mensch und Welt durch Forschung und Lehre gehört zu den Grundsätzen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. In ihrem Leitbild verpflichtet sich die Universität dazu, dieses Wissen umfassend zugänglich zu machen und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben.
IP-Policy
Ein Ziel von Forschung ist es, gewonnene Erkenntnisse aus der Wissenschaft für die gesamte Gesellschaft nutzbar zu machen. Dementsprechend zählen neben Forschung und Lehre der Austausch von Wissen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit geistigem Eigentum zu den Kernaufgaben der Universität.