Leitlinien und Grundsätze Korruptionsprävention
Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes, die an der Universität Heidelberg gelebt wird.
Bedienstete, die in Bezug auf ihr Amt oder ihre Position und der ihnen übertragenen Befugnisse wirtschaftliche Vorteile für sich oder Dritte erwirken, auf die sie keinen Anspruch haben, gefährden das Vertrauen der Allgemeinheit in ihre Zuverlässigkeit und setzen das Ansehen der gesamten Universität herab.
Zum wesentlichen Grundverständnis der Universität Heidelberg zählt das mit der Einstellung bzw. bei Diensteintritt ausgesprochene Vertrauen in die Redlichkeit in jede einzelne bedienstete Person. Keine Bedienstete, kein Bediensteter und keine sontige für die Universität Heidelberg tätige Person steht hierbei unter Generalverdacht. Die Sensibilisierung für das Thema Korruptionsprävention soll die Bediensteten vor unbeabsichtigten Verhaltensweisen schützen, die nach dem Strafgesetzbuch zu strafrechtlichen Folgen führen und zusätzlich seitens des Arbeitgebers/Dienstherren arbeits- und dienstrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ziel der unten angefügten Richtlinien und weiterführenden Informationen ist es, dazu beizutragen, das Problem- und Verantwortungsbewusstsein aller Bediensteten zu stärken.