Newsletter der IBF der Universität Heidelberg, 1. Quartal 2018
Allgemein
Liebe Nutzer/innen der IBF,
wir wünschen allen ein erfolgreiches Jahr 2018.
Meldung aufgrund der Versuchstiermeldeverordnung
Jährlich müssen laut Versuchstiermeldeverordnung Meldungen über durchgeführte Tierversuche mit Angaben von Tierzahlen, Verwendungszweck etc. abgeben werden. Meldepflichtig sind alle Versuchsleiter, die im Jahr 2017 für genehmigungs- und anzeigepflichtige Tierversuche nach §7 Abs2 TschG sowie für Tötungen nach §4 Abs3 TschG verantwortlich waren.
Die Eintragungen sind in einer ExcelTabelle vorzunehmen. Die für ihre Angaben modfizierte Tabelle ist im Anhang beigefügt. Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Leitfaden zum Ausfüllen der Tabelle bereitgestellt worden. Diesen finden Sie unter dem Link:
Auch wenn Sie für ein Vorhaben im Jahr 2017 keine Tiere verwendet habe, benötigen wir eine Meldung! Füllen Sie dann bitte im Meldeformular nur Leiter, Aktenzeichen und Tierzahl (Angabe "0") aus.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es notwendig sein kann, für ein Versuchsvorhaben mehrere Zeilen auszufüllen. Das ist z.B. dann notwendig, wenn genetisch veränderte und nicht veränderte Tiere verwendet wurden oder wenn die tatsächliche Belastungseinstufung in Versuchsuntergruppen unterschiedlich ausfiel.
Die ausgefüllten Excelformulare versenden Sie bis zum 28.02.2018 ausschließlich an Vtm 2017 und geben im BETREFF den Namen des Leiters und das Aktenzeichen an. Sollten Sie Ihre Meldung an andere Emailadressen versenden können diese nicht berücksichtigt werden.
Die Universität ist verpflichtet, gegenüber den Behörden eine einheitliche Meldung über alle durchgeführten Tierversuche abzugeben. Deshalb ist nach Eingang Ihrer Antworten noch ein beträchtlicher Arbeitsaufwand zu leisten, so dass ich Sie herzlich und dringend bitte, die genannte Frist unbedingt einzuhalten.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand dadurch entstanden ist, dass die Tabellen falsch oder unvollständig ausgefüllt wurden. Bitte achten Sie daher auf korrektes Ausfüllen der Tabellen! Nicht korrekt ausgefüllte Tabellen werden nicht berücksichtigt und kommentarlos zurückgeschickt. Es ist nicht möglich, für Sie die Tabellen zu korrigieren.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Kristianna Becker: Kristianna Becker oder 06221 54 8285
Genotypisierung
Die Schwanzspitzenbiopsie ist ein anzeigepflichtiger Tierversuch. Die IBF hat eine entsprechende Anzeige für die Tiere, die im Rahmen der §11 Genehmigung der IBF gezüchtet und genotypisiert werden müssen. Die Arbeitsgruppen, die eigene Zuchtgenehmigungen für die Zucht von belasteten Tieren haben, haben dies über diese Genehmigungen abgedeckt. Die Verwendung des Gewebes von Ohrstanzen zur Genotypisierung fällt nicht unter die Anzeigepflicht, wenn die Ohrlochung "mit der Absicht der Identifizierung von Tieren durchgeführt wird und das dabei in jedem Fall anfallende Gewebe sinnvollerweise zu Genotypisierungszwecken verwendet werden kann".
Die Tiere, die einer Schwanzspitzenbiopsie unterzogen werden, müssen aufgrund der Versuchstiermeldeverordnung als Versuchstiere gemeldet werden. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Versuchstiere an der Universität Heidelberg in den letzten beiden Jahren deutlich angestiegen ist. Wir möchten Sie daher erneut darauf aufmerksam machen, dass aus diesem Grund und aus Tierschutzgründen generell das Material der Ohrstanzen verwendet und nur in Ausnahmefällen eine Schwanzbiopsie durchgeführt werden sollte.
Sollten Sie allgemeine Rückfragen hinsichtlich der Methodik der Aufbereitung haben (so ist z.B. das Lösungsvolumen zur Lyse zu reduzieren), haben sich Frau Dr. Wirth (E-Mail) bzw. Herr Gensheimer (E-Mail) aus der Pharmakologie hier zur Verfügung gestellt. Da jede AG die Aufarbeitung der Gewebe mit anderen Puffern etc. macht und auch die Genotypisierungen mehr oder weniger anfällig für Änderungen sein können, können aber keine speziellen Hilfestellungen bzw. Problemlösungen gegeben werden.
Für Nutzer, die im KEB arbeiten und Eingriffe unter Narkose durchführen, bieten wir mittlerweile auch eine Einführung in die dort vorhandenen Geräte und Narkosemittel an. Bei Interesse sprechen Sie bitte unser KEB-Team an oder kontaktieren Herrn Zimmermann.