Zugangsberechtigung
Um eine Zugangsberechtigung zu den nicht-öffentlichen Räumen der IBF zu erhalten, müssen vom Nutzer folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der/Die Mitarbeiter/in muss in einem gültigen Tierversuchsprojekt angemeldet sein.
- Es wird eine Zugangskarte (Magnetkarte) benötigt.
- Der Antrag auf Freischaltung (auf der Formularseite zu finden) muss ausgefüllt und zusammen mit einem Lichtbild den zuständigen Mitarbeiterinnen (Ulrike Gärtner und Rita Pfeffer) vorgelegt werden. Es wird kein biometrisches Bild benötigt.
Sollte keine freie Zugangskarte in der Arbeitsgruppe/dem Institut vorhanden sein, kann sie bei der Hausverwaltung des Neuenheimer Feldes gegen Kaution erworben werden. Zuständig hierfür ist Frau Seslikaya:
Seslikaya, Sevim
INF 346, Raum 110
Tel. 54 16863
Letzte Änderung:
16.03.2023