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II. WESENTLICHE VORG�NGE AN DER UNIVERSIT�T
 


Die Fakult�ten
  II.3 Neuordnung der Fakult�ten

Nach � 21 (2) UG m�ssen die Fakult�ten grunds�tzlich eine Mindestgr��e von 20 Planstellen f�r Professuren aufweisen. Die notwendige Umsetzung dieser Festlegung muss bis zum 31. M�rz 2002 erfolgen [�2 (8) des Gesetzes zur �nderung hochschulrechtlicher Vorschriften].

Neuordnung der natur-
wissenschaft-
lichen Fakult�ten gekl�rt
  Die Diskussion �ber die Neuordnung der Fakult�ten im Bereich der Naturwissenschaften ist abgeschlossen. Hier sind die Fakult�t f�r Geowissenschaften und die Fakult�t f�r Pharmazie betroffen, wobei in beiden F�llen die L�sung in einem Anschluss an eine der bereits bestehenden Fakult�ten gesehen wird. Die Fakult�t f�r Geowissenschaften pr�feriert einen Anschluss an die Fakult�t f�r Chemie und bildet in Zukunft mit ihr die Fakult�t f�r Chemie und Geowissenschaften; die Fakult�t f�r Pharmazie verteilt sich auf zwei Fakult�ten und ordnet sich mit einem Teil der F�cher der Fakult�t f�r Biologie, mit einem anderen Teil der zuk�nftigen Fakult�t f�r Chemie und Geowissenschaften zu.

Schwierig-
keiten bei der Neustruktu-
rierung der Altstadt-
Fakult�ten
  Im Bereich der Altstadt-Fakult�ten stellt sich demgegen�ber die Lage weitaus komplizierter dar. Zwar sind drei der Fakult�ten - die Theologische, die Juristische sowie die Neuphilologische Fakult�t - von dem Zwang zur Neuordnung nicht betroffen. F�r die �brigen Fakult�ten ergeben sich jedoch indirekte Auswirkungen im Sinne eines Dominoeffektes, die aus dem Kernproblem resultieren, dass die Wirtschaftswissenschaftliche Fakult�t mit derzeit 14 Professuren unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgr��e liegt.

Die Diskussion unter den Altstadt-Fakult�ten ist bisher noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Das Rektorat hat immer wieder versucht, den Gedanken in die Diskussion einzubringen, dass der Zwang zur Neuordnung auch Chancen in sich birgt und deshalb die M�glichkeit einer Umgruppierung der seit ca. 25 Jahren bestehenden Nachfolgefakult�ten der Philosophischen Fakult�t nicht von vornherein negativ beurteilt werden sollte. Es hat auch zwei verschiedene L�sungswege als Vorschlag in die Debatte eingebracht in der Hoffnung, die Initiative der Fakult�ten bei der L�sung der Neuordnungsproblematik im Sinne eines breiten Konsenses zu wecken. Einen solchen Konsens mit zahlreichen Betroffenen herzustellen, ist naturgem�� schwierig. Bis zum Ende des Sommersemesters muss jedoch eine Entscheidung getroffen werden.

Die sogenannte L�sung A sieht die Bildung gr��erer Fakult�ten durch den Zusammenschluss der Philosophisch-Historischen Fakult�t mit der Fakult�t f�r Orientalistik und Altertumswissenschaft und durch die Integration der Wirtschaftswissenschaften in die Fakult�t f�r Sozial- und Verhaltenswissenschaften vor. Sie impliziert auch die Verst�rkung der sozialwissenschaftlichen Komponente in der Fakult�t f�r Sozial- und Verhaltenswissenschaften durch die Eingliederung der Politischen Wissenschaft in diesen Kontext und das dadurch bedingte Zusammenr�cken der aus politischer, sozialer und �konomischer Perspektive mit Staat und Gesellschaft befassten F�cher Soziologie, Politische Wissenschaft und Wirtschaftswissenschaft.

Die L�sung B ist durch die Beibehaltung kleiner Fakult�ten wie auch durch verst�rkte Homogenisierung gekennzeichnet. In diesem Modell schlie�en sich die oben genannten mit Staat und Gesellschaft befassten F�cher Soziologie, Politische Wissenschaft und Wirtschaftswissenschaft zu einer Fakult�t mit ca. 25 Professuren zusammen. Der Verlust der Politischen Wissenschaft auf Seiten der Philosophisch-Historischen Fakult�t wird durch Aufnahme der gegenwartsorientierten Asienwissenschaften ausgeglichen, was zur Folge hat, dass die in der Fakult�t f�r Orientalistik und Altertumswissenschaft gewachsenen Strukturen nur minimal tangiert werden.




II. WESENTLICHE VORG�NGE AN DER UNIVERSIT�T
2. Impulse-Projekt
Vorw�rts 4. Struktur- und Entwicklungsplanung

 

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