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II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT
 


Die Fakultäten
  II.3 Neuordnung der Fakultäten

Nach § 21 (2) UG müssen die Fakultäten grundsätzlich eine Mindestgröße von 20 Planstellen für Professuren aufweisen. Die notwendige Umsetzung dieser Festlegung muss bis zum 31. März 2002 erfolgen [§2 (8) des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften].

Neuordnung der natur-
wissenschaft-
lichen Fakultäten geklärt
  Die Diskussion über die Neuordnung der Fakultäten im Bereich der Naturwissenschaften ist abgeschlossen. Hier sind die Fakultät für Geowissenschaften und die Fakultät für Pharmazie betroffen, wobei in beiden Fällen die Lösung in einem Anschluss an eine der bereits bestehenden Fakultäten gesehen wird. Die Fakultät für Geowissenschaften präferiert einen Anschluss an die Fakultät für Chemie und bildet in Zukunft mit ihr die Fakultät für Chemie und Geowissenschaften; die Fakultät für Pharmazie verteilt sich auf zwei Fakultäten und ordnet sich mit einem Teil der Fächer der Fakultät für Biologie, mit einem anderen Teil der zukünftigen Fakultät für Chemie und Geowissenschaften zu.

Schwierig-
keiten bei der Neustruktu-
rierung der Altstadt-
Fakultäten
  Im Bereich der Altstadt-Fakultäten stellt sich demgegenüber die Lage weitaus komplizierter dar. Zwar sind drei der Fakultäten - die Theologische, die Juristische sowie die Neuphilologische Fakultät - von dem Zwang zur Neuordnung nicht betroffen. Für die übrigen Fakultäten ergeben sich jedoch indirekte Auswirkungen im Sinne eines Dominoeffektes, die aus dem Kernproblem resultieren, dass die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät mit derzeit 14 Professuren unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße liegt.

Die Diskussion unter den Altstadt-Fakultäten ist bisher noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Das Rektorat hat immer wieder versucht, den Gedanken in die Diskussion einzubringen, dass der Zwang zur Neuordnung auch Chancen in sich birgt und deshalb die Möglichkeit einer Umgruppierung der seit ca. 25 Jahren bestehenden Nachfolgefakultäten der Philosophischen Fakultät nicht von vornherein negativ beurteilt werden sollte. Es hat auch zwei verschiedene Lösungswege als Vorschlag in die Debatte eingebracht in der Hoffnung, die Initiative der Fakultäten bei der Lösung der Neuordnungsproblematik im Sinne eines breiten Konsenses zu wecken. Einen solchen Konsens mit zahlreichen Betroffenen herzustellen, ist naturgemäß schwierig. Bis zum Ende des Sommersemesters muss jedoch eine Entscheidung getroffen werden.

Die sogenannte Lösung A sieht die Bildung größerer Fakultäten durch den Zusammenschluss der Philosophisch-Historischen Fakultät mit der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft und durch die Integration der Wirtschaftswissenschaften in die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften vor. Sie impliziert auch die Verstärkung der sozialwissenschaftlichen Komponente in der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften durch die Eingliederung der Politischen Wissenschaft in diesen Kontext und das dadurch bedingte Zusammenrücken der aus politischer, sozialer und ökonomischer Perspektive mit Staat und Gesellschaft befassten Fächer Soziologie, Politische Wissenschaft und Wirtschaftswissenschaft.

Die Lösung B ist durch die Beibehaltung kleiner Fakultäten wie auch durch verstärkte Homogenisierung gekennzeichnet. In diesem Modell schließen sich die oben genannten mit Staat und Gesellschaft befassten Fächer Soziologie, Politische Wissenschaft und Wirtschaftswissenschaft zu einer Fakultät mit ca. 25 Professuren zusammen. Der Verlust der Politischen Wissenschaft auf Seiten der Philosophisch-Historischen Fakultät wird durch Aufnahme der gegenwartsorientierten Asienwissenschaften ausgeglichen, was zur Folge hat, dass die in der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft gewachsenen Strukturen nur minimal tangiert werden.




II. WESENTLICHE VORGÄNGE AN DER UNIVERSITÄT
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