Rektorat
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2. Die Personalstruktur des wissenschaftlichen Nachwuchses
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Juniorprofessur und Habilitation – zwei gleichwertige Zugangswege zur Wissenschaft
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Mit der 5. HRG-Novelle ist die sog. Juniorprofessur neu eingeführt
worden. Die Universität Heidelberg betrachtet sie als interessanten
neuen Zugang zur Professorenlaufbahn neben der klassischen
Habilitation, ohne jedoch diese (gar vollständig) ersetzen zu können.
In dieser Einschätzung weiß sich die Universität mit der
Landesregierung einig. Deshalb wird sie die Juniorprofessur als
neues Zugangs-Instrument sorgfältig und in Verantwortung
gegenüber jenen Nachwuchswissenschaftlern erproben, die es
wählen. Zu diesem Zweck wird die Universität Heidelberg zunächst
zehn und dann noch einmal bis zu zehn Juniorprofessuren über alle
Fakultäten mit Ausnahme der Medizin verteilt einrichten, den
Stelleninhabern im zweiten Abschnitt ihrer Professur ein
Forschungsfreisemester gewähren und sie möglichst mit einer
halben wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle ausstatten. Die hierfür
notwendigen Absprachen bemüht sich das Wissenschaftsministerium
momentan mit dem Finanzministerium zu treffen. In
Heidelberg werden der Zugang zur Juniorprofessur und ihre
Evaluationen so ausgestaltet, dass der erfolgreiche Stelleninhaber an
der Universität Heidelberg in eine W3-Stelle überwechseln kann. – Im
Interesse der Chancengleichheit im wissenschaftlichen Nachwuchs
wird die Ruperto Carola in der nächsten Zeit zu beraten haben, wie die
Zeit der Habilitationen verkürzt und den Habilitanden der Zugang zu
höherwertigen Lehrleistungen eröffnet werden kann.
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Probleme des
neuen
Befristungs- rechts
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Die 5. HRG-Novelle hatte zunächst, was in der Presse breit behandelt
worden war, keinerlei Rücksicht auf die vorhandenen Stelleninhaber
im Mittelbau genommen. Im letzten Moment sollen die
Übergangsfristen in einer 6. HRG-Novelle verlängert werden (näher
unten VI 3). Die Universität Heidelberg wird dies Instrumentarium,
sobald es verfügbar ist, verantwortlich im Interesse der Betroffenen
nutzen. Im Übrigen setzt das Rektorat darauf, dass das Land Baden-
Württemberg den habilitierten Nachwuchswissenschaftlern die
Möglichkeit eröffnet, auch weiterhin auf zeitlich befristeten
Übergangsstellen warten zu können, bis sie eine W3-Stelle errungen
haben. In gleicher Weise hofft die Universität, dass der
Bundesgesetzgeber das Problem der sog. Drittmittelkarrieren
konstruktiv lösen wird. Hierauf ist eine vielfältig auf Forschung hin
ausgerichtete Universität wie die Ruperto Carola dringend
angewiesen.
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II. Hochschulpolitische Daten und Perspektiven
1. Besoldungsrecht
3. Professionalisierung der Fakultätsebene
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