Funktions- zulage
für
Fakultäts- vorstände
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Für die Professionalisierung auf der Fakultätsebene hatte bereits die
Novelle des Universitätsgesetzes mit der Einrichtung der
Fakultätsvorstände aus Dekan, Prodekan und Studiendekan
wesentliche Impulse geliefert. Das Rektorat hat dies mit der
Strukturvorgabe abzusichern versucht, dass jede Fakultät über einen
Geschäftsführer verfügt, der die Mitglieder des Fakultätsvorstandes
unterstützt und jedem Vorstandsmitglied zur Verfügung steht. Der
nächste Professionalisierungsschritt wird die Funktionszulage der
Vorstandsmitglieder nach der Professorenbesoldungsreform sein.
Im Rahmen des IMPULSE-Projektes werden die Ressourcen auf der
Ebene der Institute und sonstigen Einrichtungen bemessen,
verhandelt und zugewiesen werden. Vor diesem Hintergrund stellt
sich die Frage nach den künftigen Aufgaben und Funktionen der
Fakultäten. Wenn auch die darauf abzielenden Erwägungen noch
nicht vollständig abgeschlossen sind, so steht heute jedoch bereits
dies fest: Die Fakultäten sind weiterhin für die Besetzung der
Professorenstellen und konsequent für die Strukturierung und
Ausrichtung ihres Bereichs verantwortlich. So werden z.B. die
Fakultäten, die für das Lehramt ausbilden, die Lehramtsprüfungsordnung
umsetzen müssen. Die Juristische Fakultät wird nun nach
der Verabschiedung der Juristenausbildungsreform die neuen
Schwerpunktbereiche zu bilden haben. Außerdem ist es weiterhin
Aufgabe der Fakultäten, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu
fördern – egal, ob es sich um Graduiertenkollegs, Einzelpromotionen,
Habilitationen oder Juniorprofessuren handelt.
Daneben sind die Fakultäten für die Lehre von der Einrichtung der
Studiengänge, über ihre Durchführung und Evaluierung bis hin zu
den Prüfungen verantwortlich. Hier wird es schon sehr bald einen
Aufgabenzuwachs im Rahmen der Zugangs- und Eignungsfeststellungsprüfung
geben.
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