Studierende in Baden-Württemberg müssen nach Überschreiten
bestimmter Studienzeiten seit Wintersemester 1998/99 eine
Langzeitstudiengebühr in Höhe von 1.000 DM bzw. 511,29 Euro je
Semester bezahlen. Die Summe der von der Universität
eingezogenen Gebühren ging im Vergleich zum vorherigen
Berichtszeitraum leicht zurück, von etwa 637.000 Euro je Semester auf
jetzt etwa 606.000 Euro. Das bedeutet, dass je Semester noch circa 1.185
Studierende die Langzeitstudiengebühr bezahlen.
Die von allen Universitäten in Baden-Württemberg eingezogenen
Langzeitstudiengebühren müssen an das Land abgeführt werden.
Rechenschaftsbericht des Rektorats 2001/2002
Aus diesem „Gebührentopf“ erhalten die Hochschulen Gelder für
Maßnahmen zur Förderung von Studium und Lehre. Der Universität
wurden im Jahr 2001 in diesem Zusammenhang rund 321.000 Euro vor
allem zur Durchführung von Tutorien zur Verfügung gestellt, wobei
die Zuweisung in Höhe von etwa 307.000 Euro davon abhängig gemacht
wurde, dass die Universität ihrerseits Mittel in der selben Höhe zur
Verfügung stellt. Im Jahr 2002 gingen bislang Mittel in Höhe von rund
400.000 Euro bei den Universitäten ein.
Nach den Entscheidungen der baden-württembergischen Gerichtsinstanzen
bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht in
Musterverfahren die Vereinbarkeit des Landeshochschulgebührengesetzes
mit höherrangigem Recht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
steht jedoch noch aus.