Für Masterstudiengänge, die regelmäßig eine mindestens einjährige
berufliche Praxis voraussetzen oder die auf Grund einer Vereinbarung
mit einer ausländischen Hochschule für Studienbewerber mit in der
Regel ausländischen Hochschulabschluss angeboten werden,
müssen die Hochschulen Studiengebühren erheben. Einzelheiten der
Gebührenerhebung werden durch universitäre Satzungen geregelt.
Die hieraus eingenommenen Studiengebühren stehen der Universität
unmittelbar zur Verfügung.
Auf dieser Grundlage werden für den neu eingerichteten
Masterstudiengang „European Political Studies“ am „Heidelberg
Center“ in Santiago de Chile von den Studierenden Studiengebühren
in Höhe von 6.000 $ (U.S.) erhoben. Auch die Aufwendungen für den
geplanten Masterstudiengang „American Studies“ sollen teilweise
aus Studiengebühren gedeckt werden.
Nur mit Studiengebühren für Aufbaustudiengänge wird die
Universität künftig in der Lage sein, solche Studiengänge anzubieten.