2. Struktur- und Entwicklungsplanung
Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Heidelberg baut auf den Plänen der
Fakultäten und Einrichtungen auf und ist darauf angelegt, deren Planungen aufzugreifen,
zu akzentuieren, zu gewichten und, wo vereinzelt geboten, zu modifizieren. Mit
ihrem Struktur- und Entwicklungsplan hat die Universität das grundsätzliche Einverständnis
des Wissenschaftsministeriums erlangt. Enttäuschend ist allerdings die Weigerung
des Ministeriums, die Ausrichtung der Professuren genehmigungsfrei zu stellen;
das soll erst dann geschehen, wenn über sämtliche Professuren der Universität mit dem
Ministerium Übereinstimmung erzielt ist. Damit droht die Struktur- und Entwicklungsplanung
für die Fakultäten und Einrichtungen einen wesentlichen Anreiz zu verlieren.
Dies ist besonders zu bedauern, da sich schon heute die Notwendigkeit klar abzeichnet,
die Struktur- und Entwicklungspläne sehr bald mit kräftigen Strichen fortzuschreiben.
Das ist nicht nur während der ersten Budgetierungsverhandlungen mit den Instituten
deutlich geworden, sondern auch und vor allem während der letzten Berufungen. Die
Institute, Fakultäten und Einrichtungen werden sich über ihre Forschungsschwerpunkte
ebenso verständigen müssen wie über ihre Lehrprogramme und -ziele. Denn die verfügbaren
und bedrückend begrenzten Ressourcen werden künftig noch sorgfältiger und
gezielter eingesetzt werden müssen. Die Planungsverantwortlichen werden sich noch
stärker vor Augen führen müssen, dass ihre Planungen nicht unverbindliche Absichten
zum Ausdruck bringen, sondern selbstverpflichtende Aufgabenstellungen. An ihrer
Erfüllung wird auch das Rektorat die Planungsverantwortlichen künftig messen.
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