1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren
Das neue Auswahlverfahren (vgl. Abschnitt I 1) muss ab dem Wintersemester 2003/2004
in 19 Studiengängen der Universität Heidelberg durchgeführt werden. Diese Studiengänge
verfügen über eine örtliche Zulassungsbeschränkung und sind nicht in das Verfahren
der ZVS einbezogen. Die Auswahl erfolgt auf Grund einer Fülle von Kriterien, bei
der die Kernfächer der schulischen Hochschulzugangsberechtigung wie Deutsch,
Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache verstärkt zu berücksichtigen sind. Zu
den einzelnen Auswahlkriterien zählen damit neben der Hochschulzugangsberechtigungsnote
Profilnoten, Fachnoten, eine Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit,
sowie außerschulische Leistungen oder auch Tests und Gespräche.
Das Universitätsgesetz sieht vor, dass das Ministerium bei der Einrichtung oder Änderung
von Studiengängen die rechtlich notwendige Zustimmung von der Durchführung
von Eignungsfeststellungsverfahren abhängig machen kann. In diesen Verfahren werden
die Studienplätze unabhängig von der Kapazität nur an geeignete Bewerberinnen und
Bewerber vergeben. Da alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für den entsprechenden
Studiengang zugelassen werden müssen, gibt es keine Nachrückverfahren. Die
Eignung kann auf Grund gesetzlich normierter Kriterien festgestellt werden.
Ein Auswahlverfahren oder ein Eignungsfeststellungsverfahren ist nur in grundständigen
Studiengängen durchzuführen. Master- oder Aufbaustudiengänge sind damit von
diesem Verfahren ausgenommen. Die Universität konnte erste Erfahrungen in Auswahlverfahren
für die Studiengänge Molekulare Biotechnologie und Rechtswissenschaften
sammeln, die als viel versprechend, aber auch sehr zeitaufwendig bewertet werden
müssen.