3. Personalverwaltung und -entwicklung
Die vielerorts befürchtete „Zerstörung wissenschaftlicher Nachwuchskarrieren“ durch
das neue (Bundes-)Hochschulrahmengesetz ist an der Universität Heidelberg ausgeblieben.
Dies ist zum großen Teil auf die vom Bund Mitte des Jahres 2002 nachgeschobene
Übergangsregelung für das neue Befristungsrecht zurückzuführen, die für viele Betroffene
eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bis zum 28. Februar 2005 eröffnet. Auch der
Umstand, dass das Land Baden-Württemberg die landesrechtliche Anpassung an die
Rahmengesetzgebung des Bundes erst zum 01.01.2005 beabsichtigt, hat zur Entspannung
beigetragen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Personalkategorien der „wissenschaftlichen
Assistentin“ bzw. des „wissenschaftlichen Assistenten“ und der „Hochschuldozentin“
bzw. des „Hochschuldozenten“ weiterhin zur Verfügung stehen.
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