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IX. Personal
 
5. Mitbestimmung

Das Verhältnis zum Personalrat war auch im Berichtszeitraum durch vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt.

Als eine der ersten Universitäten des Landes Baden-Württemberg hat die Universität Heidelberg mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und dem Personalrat eine Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität Heidelberg gemäß § 83 SGB IX abgeschlossen.

Als überaus hilfreich hat sich der Personalrat bei der Einrichtung des neuen Hausmeisterpools im Neuenheimer Feld erwiesen. Hierdurch konnten erste Anlaufschwierigkeiten in einem konstruktiven Dialog gelöst werden. Das Rektorat sieht der weiteren Zusammenarbeit mit dem Personalrat daher sehr positiv entgegen.




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1. Finanzautonomie der Universität

 

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