5. Mitbestimmung
Das Verhältnis zum Personalrat war auch im Berichtszeitraum durch vertrauensvolle
Zusammenarbeit geprägt.
Als eine der ersten Universitäten des Landes Baden-Württemberg hat die Universität
Heidelberg mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und dem Personalrat eine
Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität Heidelberg
gemäß § 83 SGB IX abgeschlossen.
Als überaus hilfreich hat sich der Personalrat bei der Einrichtung des neuen Hausmeisterpools
im Neuenheimer Feld erwiesen. Hierdurch konnten erste Anlaufschwierigkeiten
in einem konstruktiven Dialog gelöst werden. Das Rektorat sieht der weiteren
Zusammenarbeit mit dem Personalrat daher sehr positiv entgegen.