1. Finanzautonomie der Universität
Hochschulautonomie setzt unverzichtbar Finanzautonomie voraus; deshalb begrüßt das
Rektorat die Möglichkeiten zu eigenverantwortlicher Gestaltung, die ihr das Konzept
des Globalhaushaltes eröffnet, ebenso wie die Planungssicherheit aus dem Solidarpakt.
Denn mit den Anforderungen, denen die Ruperto Carola als Spitzenuniversität im nationalen
und internationalen Wettbewerb unterliegt, wäre es auf Dauer unvereinbar, wenn
sie die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen bloß eingeschränkt disponieren und nutzen
könnte.
Solchen Restriktionen unterliegt die Universität Heidelberg (nicht anders als die Masse
aller Universitäten in Deutschland) im Bereich der Personalkosten. Als Stellen im Staatshaushaltsplan
etatisiert und, was die Professorenstellen betrifft, nur im Einvernehmen
mit dem Wissenschaftsministerium anderweit zuordnungsfähig, machen die Personalkosten
in Heidelberg 80 % der Gesamtkosten aus. Um auch insoweit Dispositionsfähigkeit
und Flexibilität zu gewinnen, wird die Ruperto Carola beim Land beantragen, ihr in
einem Pilotprojekt die eigenverantwortliche Personal- und Kostenplanung samt Disposition
im Rahmen des ihr eingeräumten Globalbudgets anzuvertrauen. Für den Bereich
der Angestellten verspricht sich die Universität Heidelberg künftigen Flexibilitätsgewinn
von einem eigenständigen und einheitlichen Wissenschaftstarifvertrag; an seiner Ausgestaltung
sind Heidelberger Rektoratsmitglieder maßgeblich beteiligt.
Für umfassende Finanzautonomie hat die Ruperto Carola mit ihrem Konzept der dezentralen
Ressourcendisposition nach dem Budgetierungsmodell, mit Rechnungslegung
und Abschlussprüfung nach kaufmännischen Grundsätzen sowie mit dem Aufbau eines
darauf zugeschnittenen Informations- und Berichtssystems bereits wesentliche Voraussetzungen
geschaffen. Die Überführung von Stellen in Finanzmittel, die der Universität
zur eigenverantwortlichen Disposition zugewiesen sind, würde die universitäre Finanzautonomie
abrunden und krönen.